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KW 05
Dienstag, 29. Januar 2019

Aktuelles

Neue Normbereiche ab 1. Februar

Die Normbereiche von Arzneimitteln werden regelmäßig durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) angepasst. Bei der Rezeptbelieferung spielen die Normgrößen mitunter eine Rolle, wenn es um die Erstattungsfähigkeit und Mehrfachverordnungen geht. Die Änderungen zum 1. Februar betreffen unter anderem Dimethyl­fumarat/Fumar­säurederivate, Buprenorphin/Nalaxon und intravaginale Kontrazeptiva.

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Rabattverträge beachten

HUMIRA® ist aktuell deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Bei Rezepten über HUMIRA® im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist deshalb immer die Rabattvertragssituation zu prüfen.

Wichtig: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig vor nicht rabattierten Importarzneimitteln abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz*.1–3 Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen.1

Weitere Tipps zur Rezept­belieferung:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

© AbbVie

*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apothekerverbands zum Rahmenvertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016

SERVICE

Reisen mit BtM

BtM dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland mitgenommen werden. Für den Reisebedarf darf der Arzt für bis zu 30 Tage verordnen. Für die Reisevorbereitung und die mitzuführenden Dokumente ist aber entscheidend, in welches Land die Reise geht: Ein Schengen-Land oder nicht. Welche Dokumente Patienten mitführen müssen und was darüber hinaus noch wichtig ist, kann in der BtM-Rubrik des DeutschenApothekenPortals unter dem Punkt „Reisen mit BtM“ nachgelesen werden.

» Zur BtM-Rubrik

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ELPEN PHARMA INFORMIERT

Neu: Elpenhaler® der neuen Generation

  • für Rolenium® ab Februar 2019
  • für Pulmelia® demnächst

Abb.: Der neue Elpenhaler®, Quelle: ELPEN

Weitere Informationen demnächst unter: www.elpenhaler.de

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

DAP UND EUMARA INFORMIEREN

Kundenzufriedenheitsmessung in der Apotheke

Mit systematischer Befragung lässt sich Kundenzufriedenheit der Apothekenkunden messen und auch beweisen. Schon die Existenz einer Kundenbefragung macht deutlich, dass Sie auf Zufriedenheit Ihrer Kunden großen Wert legen. Uns würde nun interessieren, ob Sie regelmäßig die Kundenzufriedenheit überprüfen und wenn ja, wie Sie dies in der Praxis durchführen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren kurzen Online-Fragebogen beantworten würden.

» Hier geht es zur Befragung

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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