Cannabisverordnung: KBV und GKV-Spitzenverband präzisieren neue Regelungen
Seit dem 30. Juli 2026 dürfen Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV abgerechnet werden. Außerdem muss vor Therapiebeginn mit Cannabisextrakten oder -rezepturen ein 6-monatiger Versuch mit einem Fertigarzneimittel vorausgegangen sein. Dies führte zu offenen Fragen, wie die neuen Regelungen genau umgesetzt werden sollten.
Seit dem 1. Juli 2026 kann die assistierte Telemedizin bundesweit in Apotheken angeboten werden. Doch welche Voraussetzungen gelten für Räume, Technik und Personal? Wann ist ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren erforderlich und wie funktioniert die Abrechnung?
Unser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen zur praktischen Umsetzung und gibt Apotheken einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen.
Temperaturempfindliche Medikamente auf Verwendbarkeit prüfen
Pannenhilfe leicht gemacht: Ein Service-Online-Tool von Lilly bietet schnelle und verlässliche Auskunft über die Verwendbarkeit des Lilly-Arzneimittels nach Temperaturabweichung.
Wer sind die stärksten Partner der Apothekenbranche? Bei der Apotheken-Favoritenstudie 2026 können Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie Filialleiterinnen und -leiter ihre Favoriten benennen. Die Studie findet auch in diesem Jahr wieder in Kooperation mit IQVIA statt.
Warum lohnt es sich mitzumachen?
Ihre Stimme fließt in eine der wichtigsten Branchenbefragungen ein.
Sie sichern sich 100 DAPs.
Und mit etwas Glück können Sie sich folgenden Hauptgewinn sichern: einen exklusiven Wellnessgutschein für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Ist bei Arzneimitteln ein wirtschaftliches Zusammenfassen kleinerer Packungen erlaubt?
Wir haben ein Rezept über „3 x Simponi 50 mg N1 PZN 06926649“ erhalten. Alle Packungen wurden in einer Zeile verordnet. Dürfen wir statt 3 x N1 auch 1 x die N3 abgeben? Das wäre von der Zuzahlung her für den Versicherten günstiger und für die Krankenkasse ebenso.
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