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Retax-News

23. Juli 2026

Aktueller Retaxfall

Retax einer Verband­mittel-Verordnung

Während bei Ver­ordnungen über Arznei­mittel zu­lasten der GKV sehr genau vorge­geben ist, welche Abgabe­rang­folge Apo­theken zu beachten haben, gilt für Ver­ordnungen über Medizin­produkte, zu denen auch Ver­band­mittel gehören, das all­ge­meine Wirt­schaft­lich­keits­gebot nach § 12 Abs. 1 SGB V.

Es gibt jedoch keine (rahmen-)vertrag­liche Ver­pflich­tung, vor­rangig preis­günstige Importe abzu­geben – das Ein­spar­ziel des Rahmen­ver­trags gilt nur für Arznei­mittel­ver­ordnungen.

Nun berichtete eine Apo­theke über eine Retaxation in diesem Bereich.

Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

DAP BERATUNGSTRAINER Frauengesundheit

FAQ APOTHEKENPRAXIS

Rx-Arzneimittelabgabe ohne Rezept

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauer­haft ein bestimmtes Arznei­mittel ein­nehmen müssen, unter bestimmten Voraus­setzungen ohne eine ärzt­liche Ver­ordnung mit ihren Arznei­mitteln versorgen, wenn dies im Akut­fall erforder­lich ist und keinen Auf­schub erlaubt.

In dem folgenden FAQ werden die wichtigsten Fragen zur Abgabe nach § 48a AMG beantwortet.

© DAP Networks GmbH

Zum FAQ „Rx-Arzneimittelabgabe ohne Rezept“
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Zur Arbeitshilfe

Apotheken-Favoritenstudie 2026

Ihre Meinung zählt – und wird belohnt!

Wer sind die stärksten Partner der Apothekenbranche? Bei der Apotheken-Favoritenstudie 2026 können Apothekeninhaberinnen und -inhaber sowie Filialleiterinnen und -leiter ihre Favoriten benennen. Die Studie findet auch in diesem Jahr wieder in Kooperation mit IQVIA statt.

Warum lohnt es sich mitzumachen?

  • Ihre Stimme fließt in eine der wichtigsten Branchenbefragungen ein.
  • Sie sichern sich 100 DAPs.
  • Und mit etwas Glück können Sie sich folgenden Hauptgewinn sichern: einen exklusiven Wellnessgutschein für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

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Zur Teilnahme

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REZEPTFRAGE DES TAGES

REZEPTFRAGE DES TAGES

Was gilt für die Abgabe von Biologika-Importen?

Seit dem 1. April 2026 sind Apotheken verpflichtet, verordnete Biologika in Fertig­arznei­mitteln zur Abgabe an Versicherte durch preis­günstigere bzw. rabattierte aus­tausch­bare Arznei­mittel zu ersetzen.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutge­­schrieben.

» Tipp: Die richtige Antwort finden Sie in unserem FAQ „Biologika-Austausch gemäß § 40c Arznei­mittel-Richt­linie“.

Zur Rezeptfrage des Tages

Bildquelle: DAP Networks GmbH

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