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Arzneimittel-News

21. Juli 2026

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Stückeln, aber wie?

Wir haben eine Verordnung über „2 x Novamin­sulfon ratio 500 mg TAB N3 50 St. PZN 01384563 (Dos: 1–0–1)“ mit Aut-idem-Kreuz vorliegen. Der Kunde hat keine Zuzahlungs­befreiung.

Die 50er-Packung ist nicht liefer­fähig. Wie dürfen wir die Verordnung beliefern? Und ist die Zuzahlung von 10 € korrekt?

  • Vorschlag 1: 5 x 20 St. (= 100 St.)
  • Vorschlag 2: 2 x (2 x 20 St. + 1 x 10 St.)
  • Vorschlag 3: 2 x (20 St. + 30 St.)
Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com

DAP ARBEITSHILFE Abrechnung der Durchführung von COVID-19-Impfungen

DAP ARBEITSHILFE

Rx-Arznei­mittel­abgabe ohne Rezept nach § 48a AMG (Anschluss­ver­sorgung)

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauer­haft ein bestimmtes Arznei­mittel ein­nehmen müssen, unter bestimmten Voraus­setzungen ohne eine ärzt­liche Ver­ordnung mit ihren Arznei­mitteln ver­sorgen, wenn dies im Akut­fall erforderlich ist und keinen Auf­schub erlaubt.

Auf der folgenden Arbeits­hilfe wird das richtige Vor­gehen schritt­weise erklärt.

© DAP Networks GmbH

Zur DAP Arbeitshilfe
DAP BERATUNGSWISSEN Estradiolvalerat + Dienogest

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Online-Service von Lilly

Temperatur­empfindliche Medika­mente auf Verwend­barkeit prüfen

Pannenhilfe leicht gemacht: Ein Service-Online-Tool von Lilly bietet schnelle und verläss­liche Aus­kunft über die Verwend­barkeit des Lilly-Arznei­mittels nach Tempe­ratur­abweich­ung.

© Lilly Deutschland GmbH

Mehr erfahren

CMAT-39405

Zur Abgabehilfe Evrysdi®

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Biologika-Austausch in der Apotheke ab April 2026

Enbrel®: Abgabe und Aus­tausch in der Apotheke

Mit Inkraft­treten der Neu­regelung nach § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie zum 1. April 2026 ist die Substi­tution von Bio­logika in der Apo­theke möglich. Ein Austausch zwischen Referenz­bio­logikum und Bio­similar sowie zwischen Bio­similars, die auf das­selbe Referenz­produkt Bezug nehmen, ist unter Beachtung der gesetz­lichen Vor­gaben möglich oder sogar ver­pflichtend. Rabattierte Arznei­mittel sind dabei bevor­zugt abzu­geben.

Die Abgabehilfe erläutert das Vorgehen am Bei­spiel von Enbrel®.

© PFIZER PHARMA GmbH

Zur Abgabehilfe

» Pflichttext (PDF)

Zur DAP Arbeitshilfe Taxieren von Rezepturen

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