Wir haben eine Verordnung über „2 x Novaminsulfon ratio 500 mg TAB N3 50 St. PZN 01384563 (Dos: 1–0–1)“ mit Aut-idem-Kreuz vorliegen. Der Kunde hat keine Zuzahlungsbefreiung.
Die 50er-Packung ist nicht lieferfähig. Wie dürfen wir die Verordnung beliefern? Und ist die Zuzahlung von 10 € korrekt?
Rx-Arzneimittelabgabe ohne Rezept nach § 48a AMG (Anschlussversorgung)
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken Personen, die dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine ärztliche Verordnung mit ihren Arzneimitteln versorgen, wenn dies im Akutfall erforderlich ist und keinen Aufschub erlaubt.
Auf der folgenden Arbeitshilfe wird das richtige Vorgehen schrittweise erklärt.
Temperaturempfindliche Medikamente auf Verwendbarkeit prüfen
Pannenhilfe leicht gemacht: Ein Service-Online-Tool von Lilly bietet schnelle und verlässliche Auskunft über die Verwendbarkeit des Lilly-Arzneimittels nach Temperaturabweichung.
Mit Inkrafttreten der Neuregelung nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie zum 1. April 2026 ist die Substitution von Biologika in der Apotheke möglich. Ein Austausch zwischen Referenzbiologikum und Biosimilar sowie zwischen Biosimilars, die auf dasselbe Referenzprodukt Bezug nehmen, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich oder sogar verpflichtend. Rabattierte Arzneimittel sind dabei bevorzugt abzugeben.
Die Abgabehilfe erläutert das Vorgehen am Beispiel von Enbrel®.
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