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Service-News

24. Juni 2026

Save the Date: 29.06. | Das neue DeutscheApothekenPortal startet. Suchen. Finden. Durchblicken.
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Wirkstoff­verordnung bei Biologika erlaubt?

Uns liegt ein Rezept aus einer Klinik vor. Verordnet wurde „Adalimumab FS 40 mg 6 St. (N3)“ zulasten der AOK Bayern. Es ist wohl Hulio 40 mg/0,8 ml 6 FER PZN 14338642 gemeint – die Patien­tin bekommt diese Spritzen schon seit längerer Zeit.

Ist es nicht bei Biolo­gika weiter­hin so, dass Arznei­mittel namentlich ver­ordnet werden müssen? Nur so kann man doch erkennen, wovon man für einen mög­lichen Aus­tausch aus­gehen müsste. Die Klinik beruft sich darauf, dass sie dort schon immer nur den Wirk­stoff ver­ordnet haben.

Müssten wir für eine exakte Ver­ordnung ein neues Rezept an­for­dern oder reicht eine ärzt­liche Rück­sprache aus? Wir würden natür­lich gerne Hulio ab­geben, das die Patien­tin bereits vorher hatte und das gleich­zeitig Rabatt­arznei­mittel der vor­liegenden Kranken­kasse ist.

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Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

DAP BERATUNGSWISSEN

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 93

Biologika-Austausch in der Rheuma­tologie

Perspektiven der Patienten­vertretung

Seit dem 1. April 2026 gelten neue Aus­tausch­regeln für Biologika. Damit stehen Apotheken, Arzt­praxen sowie Patien­tinnen und Patienten vor neuen Heraus­forderungen. Insbesondere Fragen zu Schulung, Therapie­treue und möglichen Risiken bei Präparate­wechseln rücken in den Fokus.

Welche Unter­stützung benötigen Betrof­fene, und welche Aspekte sind aus Patienten­sicht besonders relevant?

Foto: Dr. rer. nat. Jürgen Clausen
© Sarah Larissa Heuser/Deutsche Rheuma-Liga

Forschungs­referent Dr. Jürgen Clausen von der Deutschen Rheuma-Liga e. V. gibt dazu eine fachliche Einschätzung.

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AP WISSENS-CHECK Salviathymol® N

SERVICE

Festbetrags­­wieder­­anwendung zum 1. Juli 2026

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. Juli findet in 18 Gruppen eine Anpassung der Fest­beträge statt:

Anticholinergika, Beta-2-sympa­tho­mimetische Anti­asthma­tika, Carboan­hydrase­hemmer, DPP-4-Inhibitoren, Endothelin-Rezeptor-Antago­nisten, HMG-CoA-Reduktase­hemmer, Kolonie-stimulierende Faktoren (lang­wirksam), Prosta­glandin-Analoga, TNF-alpha-Inhibitoren, Vitamin-D-Analoga, Kombi­nationen von ACE-Hemmern mit weiteren Diuretika, Kombi­nationen von Angio­tensin-II-Antago­nisten mit Calcium­kanal­blockern, Kombi­nationen von Angio­tensin-II-Antago­nisten mit Calcium­kanal­blockern und Hydro­chloro­thiazid, Kombi­nationen von Carboan­hydrase­hemmern mit Timolol, Kombi­nationen von Gluco­corticoiden mit lang­wirk­samen Beta-2-Sympatho­mimetika, Kombi­nationen von HMG-CoA-Reduktase­hemmern mit Ezetimib, Kombi­nationen von Prosta­glandin-Analoga mit Timolol, Monoamino­xidase-B-Hemmer.

© DAP Networks GmbH

Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

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Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

IN EIGENER SACHE

Das DeutscheApothekenPortal: vom reinen Informations­angebot zur inter­aktiven Service­platt­form für Apotheken

Seit fast zwei Jahr­zehnten unter­stützt das Deutsche­Apotheken­Portal – kurz DAP – Apotheken­teams in ihrem Arbeits­alltag. Was 2007 mit einer einfachen Über­sicht zu Rabatt­verträgen begann, ist im Laufe der Jahre zu einer umfas­senden Informations- und inter­aktiven Service­platt­form für Vor-Ort-Apo­theken gewachsen.

Zum 29. Juni 2026 wird das neue Deutsche­Apotheken­Portal live­geschaltet.

© DAP Networks GmbH

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FAQ Apothekenreform

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