Seit auf einem Kreuzfahrtschiff mehrere Reisende an Infektionen mit dem Hantavirus erkrankt und drei Personen gestorben sind, ist das Virus auch in der Laienpresse ein großes Thema. Der Risikoeinschätzung des ECDC vom 6. Mai 2026 zufolge ist das von diesem Ausbruch ausgehende Risiko für die Allgemeinbevölkerung im EU/EWR-Raum sehr gering.1
1 Informationen des RKI zu Hantavirus-Ausbruch auf Kreuzfahrtschiff (Stand: 07.05.2026) unter
https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/H/Hantavirus/Hanta_Kreuzfahrtschiff_2026.html
Der Austausch eines Biologikums kann Fragen aufwerfen. Mit der neuen Übersicht können Apotheken ihren Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen an die Hand geben.
Auf der zweiten Seite können Eckdaten zum abgegebenen Biologikum notiert werden. Zudem ist Platz für Beobachtungen, die die betroffene Person während der Anwendung notieren kann.
Seit dem 10. April 2026 ist das Generikum Nintedanib AL als Weichkapsel in den Wirkstärken 100 mg und 150 mg für Apotheken erhältlich.
Angewendet wird das Präparat in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem, metastasiertem oder lokal rezidivierendem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) mit Adenokarzinom-Histologie nach Erstlinienchemotherapie.
Nintedanib AL Weichkapseln ist Bestandteil zahlreicher Open-House-Verträge und kann daher als Rabattarzneimittel an viele gesetzlich Versicherte abgegeben werden.
Das SMARTCLIC-System ist mit seinem einzigartigen Injektionssystem nicht austauschbar
Die in § 40c der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Neuregelung zum Austausch von Biologika ist am 1. April 2026 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass in der Apotheke ein Wechsel auf preisgünstigere Biologika erfolgen soll, wobei rabattierte Arzneimittel bevorzugt abzugeben sind.
Voraussetzung für einen solchen Austausch ist, dass das abzugebende Präparat in Wirkstärke und Packungsgröße mit der Verordnung übereinstimmt sowie über eine identische oder austauschbare Darreichungsform verfügt. Ist die Darreichungsform formal gleich, muss zusätzlich auch das Behältnis übereinstimmen, etwa in Form von Fertigspritze, Fertigpen oder Patrone. Darüber hinaus muss das Arzneimittel mindestens für die gleichen Applikationsarten sowie für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein. Die konkrete Reihenfolge der Abgabe richtet sich nach den Vorgaben des Rahmenvertrags.
Enbrel® mit dem Wirkstoff Etanercept steht in einer Vielzahl von Darreichungsformen zur Verfügung – von Infusions- und Injektionslösungen über Fertigspritzen bis hin zu Fertigpens.1–5 Besonders hervorzuheben ist das SMARTCLIC-System als einzigartige Applikationsform, die nicht ausgetauscht werden darf: Dabei handelt es sich um ein wiederverwendbares Injektionssystem,6 das kostenfrei bereitgestellt und mit Einzeldosis-Einwegkartuschen5 befüllt wird. Die Kartuschen sind in denselben Wirkstärken wie Fertigspritzen und -pens erhältlich und preislich identisch.7
Gerade bei speziellen Applikationssystemen wie Pens oder Fertigspritzen sollte ein Austausch jedoch besonders sorgfältig abgewogen werden. Fehler bei der Anwendung oder bei der Lagerung können die Therapie beeinträchtigen. Eine Studie bestätigt die Schwierigkeiten der Patientinnen und Patienten, ein anderes Applikationssystem als gewohnt korrekt zu verwenden (59 % mit Schwierigkeiten, n* = 32).5
Dies stellt eines der Risiken der Apothekensubstitution dar und kann zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Unterbrechung bzw. zu Komplikationen der Medikation führen.8 Patientinnen und Patienten entwickeln auch eine starke emotionale Bindung zu ihrem Index‑Biologikum, da sie es als lebensverändernd wahrnehmen und befürchten, dass ein Wechsel die mühsam erreichten Verbesserungen ihrer Lebensqualität gefährden könnte.9 Eine verpflichtende Substitution mit geringer Einbindung der Patientinnen und Patienten verstärkt negative Erwartungen und führt zu höheren Abbruchraten (Median 18 % vs. 14 %) sowie zu häufigeren Rückwechseln zum Index‑Biologikum (Median 50 % vs. 28 %).10
Eine umfassende Beratung der Patientinnen und Patienten ist daher unerlässlich. Lassen sich mögliche Probleme im Einzelfall auch durch Aufklärung nicht ausräumen, kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen.
Die folgende Abgabehilfe schildert die Vorgehensweise bei der Substitution von biologischen Arzneimitteln am Beispiel von Enbrel®.
Quellen:
1 Fachinformation Enbrel® 10 mg für Kinder und Jugendliche, aktueller Stand
2 Fachinformation Enbrel® 25 mg, aktueller Stand
3 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung im Fertigpen, aktueller Stand
4 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in Fertigspritze, aktueller Stand
5 Fachinformation Enbrel® 25 mg/50 mg Injektionslösung in einer Patrone für Dosiergerät, aktueller Stand
6 SMARTCLIC-Benutzerhandbuch Stand Oktober 2024
7 LAUER-TAXE® Online 4.0, Stand: 10.04.2026
8 Tolonen et al. (2019). BMJ Open. 9(10): e032892
9 Varma et al. (2022). Basic Clin Pharmacol Toxicol. 130(5): 581–591
10 Fleischmann et al. (2020). Rheumatol Ther. 7(1): 35–64
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Keine Packungsgröße angegeben – Menge anhand der Dosierung berechnen?
Uns liegt folgende Verordnung vor: „1 x Amoxiclav 500/125 mg 1–1–1 für 7 Tage“.
Eine Angabe zur konkreten Packungsgröße fehlt auf dem Rezept.
Dürfen wir in diesem Fall die Packungsgröße anhand der angegebenen Dosierung selbst berechnen und das E-Rezept nach telefonischer Rücksprache mit der Praxis und entsprechender Rezeptergänzung beliefern?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!