Cannabisblüten für onkologische Patientinnen und Patienten nicht unbehandelt abgeben
Cannabisblüten sind pflanzliche Arzneimittel und damit grundsätzlich anfällig für mikrobiologische Belastungen. Für onkologische Patientinnen und Patienten gewinnt dieser Aspekt besondere Relevanz, da viele unter immunsuppressiven Therapien stehen, etwa während Chemotherapie oder unter oraler Antitumortherapie. Bereits geringe Keimzahlen können hier klinisch bedeutsam werden.
Fagron Advanced Derma – funktionelle Dermatikagrundlagen für jede Haut
Weniger Unsicherheiten in der Rezeptur
Fagron Advanced Derma (FAD) ist eine Linie moderner, funktioneller dermatologischer Rezepturgrundlagen mit hautpflegenden Eigenschaften. Sie umfasst zehn unterschiedliche Grundlagen, die je nach Hauttyp, Indikation und Applikationsort gezielt ausgewählt und eingesetzt werden können:
Fagron Advanced Derma ermöglicht stärker personalisierbare Rezepturen bei gleichzeitig hoher Anwenderfreundlichkeit. Die Grundlagen sind direkt gebrauchsfertig und lassen sich einfach verarbeiten. Zudem wird ein umfassender Rezeptursupport durch geprüfte Kompatibilitäts- und Stabilitätsdaten gewährleistet. Ergänzend stehen zahlreiche erprobte Rezepturvorschriften im Fagron Formulary zur Verfügung, um den Apothekenalltag zu erleichtern.
Ein angenehmes Hautgefühl für jeden Hauttyp und moderne, gut verträgliche Inhaltsstoffe erhöhen die Akzeptanz der Therapie. Das fördert die Therapietreue, stärkt die Kundenbindung und ist insbesondere bei Langzeittherapien ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Vorteile für Sie im Überblick
Mit Fagron Advanced Derma steht für jeden Hauttyp und Anwendungsbereich eine passende Rezepturgrundlage zur Verfügung.
Alle Produkte sind hochverträglich, dermatologisch bewährt und für die Herstellung personalisierter Rezepturarzneimittel konzipiert.
Die eingesetzten Inhaltsstoffe sind sorgfältig ausgewählt, hautverträglich und wissenschaftlich fundiert.
Cannabinoidtherapie bei Tumorpatientinnen und -patienten
Cannabisarzneimittel gewinnen in der onkologischen Supportivtherapie zunehmend an Bedeutung – vor allem dort, wo klassische Therapien an ihre Grenzen stoßen oder unerwünschte Wirkungen verursachen.
Ein besonders praxisrelevanter Aspekt ist der opioidsparende Effekt cannabinoidbasierter Therapien.
ARX: Kanadische Handarbeit trifft deutsche Präzision
Hochwertiges medizinisches Cannabis entsteht nicht zufällig. Es ist das Ergebnis aus jahrzehntelanger Erfahrung, präziser Kultivierung und konsequenter Qualitätskontrolle.
Mit ARX bringt Tilray Medical ab Mitte April eine neue Cannabislinie auf den deutschen Markt, die genau auf diesen Prinzipien aufbaut – mit dem Ziel, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten eine verlässliche Therapiequalität zu bieten.
Die Grundlage bildet kanadisches Know-how: Für ARX werden Genetiken verwendet, die gemeinsam mit dem preisgekrönten Head Grower Kevin Anderson von Broken Coast ausgewählt wurden. Aus zahlreichen Phänotypen werden nur diejenigen selektiert, die ein besonders ausgeprägtes THC- und Terpenprofil zeigen. Diese genetische Auswahl ist der erste Schritt, um eine konstante Wirksamkeit und reproduzierbare Qualität sicherzustellen.
Der Anbau erfolgt ausschließlich in Deutschland. In der Indoor-Anlage in Neumünster werden alle Pflanzen unter streng kontrollierten Bedingungen kultiviert. Separate Grow-Räume sind exakt auf die Anforderungen der jeweiligen Sorte abgestimmt und werden während jeder Wachstumsphase kontinuierlich überwacht und angepasst. Auch nach der Ernte bleibt Präzision entscheidend: Trimm-Methoden werden sortenspezifisch gewählt, die Blüten während des Trocknungsprozesses regelmäßig gewendet und der Feuchtigkeitsgehalt permanent kontrolliert.
Durch die Produktion der ARX Cannabisblüten in Deutschland entfallen lange Transportwege – ein Vorteil für Frische, Verfügbarkeit und gleichbleibende Qualität in der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Zukünftig werden ausgewählte Kultivare exklusiv im deutschen Markt unter ARX verfügbar sein.
Hinweis: Die Produkte von Tilray® sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berücksichtigen.
Endlich Licht im Dunkel der Rezepturabrechnung
Apotheken dürfen bei der Herstellung von Rezepturen die kleinste verfügbare Packung abrechnen
Nach der Kündigung der Anlage 1 der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gab es Unklarheiten bei der Rezeptabrechnung. Dabei standen sich zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber:
Während die Krankenkassen eine anteilige Abrechnung der Rezeptursubstanzen vertraten, gingen die Apotheken davon aus, dass gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) die kleinste benötigte Packung abzurechnen ist.
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