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Service-News

30. März 2026

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: neue Fassung des Rahmen­vertrags – Änderungen auf­grund des Biologika-Aus­tauschs

Ab dem 1. April 2026 sind Apotheken gemäß dem neuen § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) ver­pflichtet, ver­ordnete Biolo­gika durch preis­günstigere aus­tausch­bare Bio­similars zu ersetzen. Im Zuge dessen war auch eine Anpas­sung des Rahmen­vertrags über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V notwendig.

Dieser liegt jetzt in der Fassung vom 1. April 2026 vor, in der der Aus­tausch von Biologika in Apo­theken ver­bind­lich gere­gelt wird: Biologika und Bio­similars werden hier­bei mit Generika gleich­ge­stellt, was bedeutet, dass vor­rangig Rabatt­ver­träge bedient oder die vier preis­günstigsten Mittel abge­geben werden müssen.

Sind Ihnen die Änderungen der neuen Fassung des Rahmen­vertrags bereits bekannt?

Nein, ich lese solche gesetz­lichen Verträge grund­sätzlich nicht.
Nein, mir lag der neue Rahmen­vertrag bislang noch nicht vor.
Nein, ich verlasse mich auf die Austausch­anzeige der Soft­ware und benötige die Änderungen des Rahmen­vertrags nicht.
Ja, das hat mich interessiert. Ich habe die Änderungen bereits gelesen.

» Hier können Sie die neue Fassung des Rahmen­vertrags lesen (PDF)

Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Bildquelle: KI-generiert

Zur Arbeitshilfe Vorgehen bei einer Rezepturverordnung

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 91

Allergien kompetent begleiten

Zwischen Leit­linie, All­tag und indivi­dueller Therapie

Juckende Augen, eine ständig laufende oder ver­stopfte Nase, Nies­attacken im Minuten­takt – für viele Patien­tinnen und Patienten ist das kein gelegent­liches Ärgernis, sondern eine monate­lange Belastung. Allergien gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen und sind ein zentrales Thema der Selbst­medikation. Gleich­zeitig ist die Aus­wahl an Wirk­stoffen, Dar­reichungs­formen und Kombi­nations­therapien größer denn je.

Wer Allergien versteht, Wirk­mecha­nismen sicher ein­ordnen kann und weiß, welches Präparat wann sinn­voll ist, kann Betrof­fenen einen großen Mehr­wert bieten.

Bild: KI-generiert

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 91 (PDF)
DAPÄRCHEN Canephron® Uno Bionorica®

SERVICE

Änderungen bei Festbeträgen zum 1. April 2026

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 1. April treten nicht nur neue Festbeträge in Kraft, sondern auch Anpassungen und Aufhebungen von Festbeträgen. Anpassungen gibt es sowohl für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Wirkstoffe.

Von der Festbetragsfestsetzung sind folgende Wirkstoffe betroffen: Brimonidin, Epinephrin, Nitisinon, Rivaroxaban, Rotigotin und Teriflunomid. Anpassungen der Festbeträge gibt es in zahlreichen Gruppen, u. a. bei den Wirkstoffen Abirateron, Clopidogrel, Filgrastim, Fingolimod, Gentamicin, Imatinib, Infliximab, Metamizol und Teriparatid.

© DAP Networks GmbH

Als DAP-Premium-Mitglied stehen Ihnen diese ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung.

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP-Premium-Mitgliedschaft.* Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.

Zum Festbetrags-Checkplus

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt wie bisher eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jährlich für 12 Monate vorab bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Personen reicht ein Zugang pro Apotheke.

zur Teamschulung Pflanzliche Hilfe bei Migräne
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AKTUELLES

STIKO-Empfehlung in Kraft getreten

Seit Mitte Februar ist die „STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Herpes-zoster-Indikations­impf­empfehlung für Personen mit erhöhtem Erkrankungs­risiko“ in Kraft. Seitdem können sich Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem Erkrankungs­risiko gegen Herpes Zoster impfen lassen. Zuvor war dies nur für Erwachsene ab 50 Jahren vorge­sehen.

Lesen Sie hier weiter

Bildquelle: Surasak – stock.adobe.com

AP WISSENS-CHECK COOPER Transpulmin
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir im dringenden Fall stückeln?

Ein Patient hat ein E-Rezept über Mono Embolex 20 Stück, die er laut eigener Aussage heute noch benötigt. Die 20er-Packung ist nicht vorrätig und heute auch nicht mehr zu besorgen.

Dürfen wir 2 x 10 St. abgeben und abrechnen? Die Rezeptgebühr würden wir anteilig pro Packung berechnen.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

DAP FORTBILDUNG Migräne in der Selbstmedikation

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Metformin und Vitamin B12?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Mehr erfahren

Bildquelle: DAP Networks GmbH

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