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Arzneimittel-News

27. Januar 2026

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Teplizumab: ein Meilenstein in der Immun­therapie bei Typ-1-Diabetes

Mit Teplizumab ist es zum ersten Mal möglich, den Verlauf des Typ-1-Diabetes bereits vor dem eigent­­lichen Aus­bruch gezielt zu beeinflussen. Damit verschiebt sich der thera­­peutische Ansatz von der reinen Behandlung der Folgen hin zu einer frühen Beein­­flussung der Krank­heits­­ursache. Im Januar hat die EU-Kommission dem mono­­klonalen Anti­körper Teplizumab (Teizeild®) der Firma Sanofi die Zulassung erteilt.

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Bildquelle: Africa Studio – stock.adobe.com

DAP ARBEITSHILFE Abrechnung der Durchführung von COVID-19-Impfungen

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Spironolacton Accord 25 mg ist ohne Mehrkosten für Ihre Kundschaft verfügbar

Spironolacton Accord 25 mg steht seit Mitte Dezember nicht mehr auf der BfArM-Liste der notwendigen Kinderarzneimittel (gem. § 35 Abs. 5a SGB V), der sogenannten Dringlichkeitsliste.

Dies bedeutet:

  • Festbeträge gelten wieder.
  • Für Spironolacton Accord 25 mg fallen keine Mehrkosten für Ihre Kundinnen und Kunden an.
  • Spironolacton Accord 25 mg ist in beiden Packungsgrößen (50 St. und 100 St.) die preisgünstigste Option.

© Accord Healthcare GmbH


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DAP Wissenscheck Pharmazeutische Dienstleistungen: Inhalationstechnik

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 90

Dronabinol-Lösungen sind Fertigarzneimittel

Düsseldorfer Rechtsprechung setzt klare Maßstäbe

Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 10. September 2025 (Az. 12 O 212/22) erneut die arzneimittelrechtliche Abgrenzung zwischen industriell hergestellten Dronabinol-Lösungen und echten Apothekenrezepturen klar definiert. Die Entscheidung betrifft die „Dronabinol-Lösung CAN 25 mg/ml (für NRF 22.8.)“ der Cantourage GmbH, deren Vertrieb ohne Zulassung als unzulässig eingestuft wurde. Das Gericht knüpft damit unmittelbar an die im Vorjahr erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im sogenannten Caelo-Urteil an und bestätigt die dort entwickelten Grundsätze zur Einstufung von Dronabinol-Zubereitungen.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 90 (PDF)
Zum DAP Übersichtsposter Inhalationssysteme & zugehörige Produkte

AKTUELLES

E-Rezept seit dem 1. Januar auch für die Bundespolizei

Seit dem 1. Januar 2026 können auch Bundes­polizistinnen und -polizisten ihre ver­schrei­bungs­pflichtigen Arznei­mittel als E-Rezept erhalten. Sie können also ab sofort ihre Rezepte auch über ihre eGK, per App oder als Aus­druck in einer Apotheke einlösen.

Quelle:
gematik: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten, Stand: 06.01.2026, online abrufbar unter:

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/bundespolizistinnen-und-bundespolizisten-koennen-seit-januar-e-rezepte-erhalten » Hier aufrufen

Zum neuen DAP Dialog
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss am Abgabe­tag nochmals die Nicht­ver­füg­bar­keits­situation geprüft werden?

Wir haben folgenden Fall: Ein E-Rezept wurde abge­rufen und zu diesem Zeit­punkt war das eigent­lich nach Abgabe­rang­folge auszu­wählende Arznei­mittel nicht lieferbar. Die bestellte Alternative wurde aber erst 2 Wochen später abgeholt. Dann wäre auch das Arznei­mittel nach Abgabe­rang­folge wieder lieferbar gewesen.

Hier stellt sich die Frage: Müssen wir beim Abhol­vorgang noch­mals prüfen, ob die Nicht­liefer­bar­keit weiter­hin besteht?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Nach wie vielen Tagen konnten sich Halsschmerzen und Schluckbeschwerden unter Imupret® N im Vergleich zur Kontrollgruppe mit Salbeitrockenextrakt/Salbeiöl signifikant verbessern?

In einer randomisierten, vergleichenden, parallelen Gruppenstudie* konnte gezeigt werden, dass Imupret® N erste Erkältungssymptome wie Schluckbeschwerden und Halsschmerzen deutlich lindern kann.

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zur Imupret®-Webseite

» Wissenschaftliches Datenblatt (PDF)

» Pflichttext (PDF)

* Savlevich E. Preprint 2023. https://doi.org/10.1101/2023.07.28.23293249 » Hier aufrufen

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

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