Teplizumab: ein Meilenstein in der Immuntherapie bei Typ-1-Diabetes
Mit Teplizumab ist es zum ersten Mal möglich, den Verlauf des Typ-1-Diabetes bereits vor dem eigentlichen Ausbruch gezielt zu beeinflussen. Damit verschiebt sich der therapeutische Ansatz von der reinen Behandlung der Folgen hin zu einer frühen Beeinflussung der Krankheitsursache. Im Januar hat die EU-Kommission dem monoklonalen Antikörper Teplizumab (Teizeild®) der Firma Sanofi die Zulassung erteilt.
Spironolacton Accord 25 mg ist ohne Mehrkosten für Ihre Kundschaft verfügbar
Spironolacton Accord 25 mg steht seit Mitte Dezember nicht mehr auf der BfArM-Liste der notwendigen Kinderarzneimittel (gem. § 35 Abs. 5a SGB V), der sogenannten Dringlichkeitsliste.
Dies bedeutet:
Festbeträge gelten wieder.
Für Spironolacton Accord 25 mg fallen keine Mehrkosten für Ihre Kundinnen und Kunden an.
Spironolacton Accord 25 mg ist in beiden Packungsgrößen (50 St. und 100 St.) die preisgünstigste Option.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 10. September 2025 (Az. 12 O 212/22) erneut die arzneimittelrechtliche Abgrenzung zwischen industriell hergestellten Dronabinol-Lösungen und echten Apothekenrezepturen klar definiert. Die Entscheidung betrifft die „Dronabinol-Lösung CAN 25 mg/ml (für NRF 22.8.)“ der Cantourage GmbH, deren Vertrieb ohne Zulassung als unzulässig eingestuft wurde. Das Gericht knüpft damit unmittelbar an die im Vorjahr erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im sogenannten Caelo-Urteil an und bestätigt die dort entwickelten Grundsätze zur Einstufung von Dronabinol-Zubereitungen.
E-Rezept seit dem 1. Januar auch für die Bundespolizei
Seit dem 1. Januar 2026 können auch Bundespolizistinnen und -polizisten ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel als E-Rezept erhalten. Sie können also ab sofort ihre Rezepte auch über ihre eGK, per App oder als Ausdruck in einer Apotheke einlösen.
Quelle: gematik: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können seit Januar E-Rezepte erhalten, Stand: 06.01.2026, online abrufbar unter:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/bundespolizistinnen-und-bundespolizisten-koennen-seit-januar-e-rezepte-erhalten » Hier aufrufen
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Muss am Abgabetag nochmals die Nichtverfügbarkeitssituation geprüft werden?
Wir haben folgenden Fall: Ein E-Rezept wurde abgerufen und zu diesem Zeitpunkt war das eigentlich nach Abgaberangfolge auszuwählende Arzneimittel nicht lieferbar. Die bestellte Alternative wurde aber erst 2 Wochen später abgeholt. Dann wäre auch das Arzneimittel nach Abgaberangfolge wieder lieferbar gewesen.
Hier stellt sich die Frage: Müssen wir beim Abholvorgang nochmals prüfen, ob die Nichtlieferbarkeit weiterhin besteht?
Nach wie vielen Tagen konnten sich Halsschmerzen und Schluckbeschwerden unter Imupret® N im Vergleich zur Kontrollgruppe mit Salbeitrockenextrakt/Salbeiöl signifikant verbessern?
In einer randomisierten, vergleichenden, parallelen Gruppenstudie* konnte gezeigt werden, dass Imupret® N erste Erkältungssymptome wie Schluckbeschwerden und Halsschmerzen deutlich lindern kann.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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