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Service-News

1. Dezember 2025

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Schlechte Google-Bewertungen?

Unternehmen und damit auch Apotheken können von Kundinnen und Kunden auf Google bewertet werden. Nicht immer liest man dort jedoch Positives. Häufig stecken hinter Negativ­bewertungen Betrugs­versuche, denn mitunter wird dem Unter­nehmen in zeit­lichem Zusammen­hang eine kosten­pflichtige Hilfe bei der Löschung solcher (unbe­gründeten) Negativ­bewertungen ange­boten.

In jedem Fall sollten Apotheken eine Negativ­bewertung nicht unkom­mentiert lassen – besonders dann, wenn der Verkaufs­vorgang und die damit verbundene Kritik nicht zuge­ordnet werden kann. Die Person, die sich kritisch geäußert hat, sollte in der Antwort auf den Post aufge­fordert werden, den Tag und falls nötig den genauen Grund der Kritik zu nennen, damit das Apotheken­team den Vor­gang zuordnen kann und die Chance erhält, sich durch berechtigte Kritik verbessern zu können.

Haben auch Sie bereits eine vermutlich erfundene schlechte Google-Bewertung bekommen, die Sie keinem Kunden­kontakt zuordnen konnten, und wenn ja, wie haben Sie darauf reagiert?

Ja, wir haben bereits unbe­gründete negative Google-Bewertungen bekommen, haben diese aber nicht weiter kommentiert.
Ja, wie haben bereits unbe­gründete negative Google-Bewertungen bekommen und haben diese mit einer Ent­schuldigung kommentiert.
Ja, wir haben bereits unbe­gründete negative Google-Bewertungen bekommen und haben die Personen aufge­fordert, den Beratungs­tag und genauen Grund ihrer Kritik zu nennen.
Nein, wir haben bei Google noch keine Negativ­bewertungen bekommen.

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 89

Die pDL-Detektive

Lösen Sie mit uns den Medi­kationsfall

Medi­kations­analysen im Rahmen von phar­ma­zeutischen Dienst­leis­tungen sind mehr als nur eine Liste mit Wirk­stoffen – sie erzählen Geschichten aus dem echten Leben.

Unsere neue Reihe „Die pDL-Detek­tive“ nimmt Sie mit in den Beratungs­alltag: dorthin, wo Medi­kations­analysen zu spannenden Ermitt­lungen werden und einen echten Mehr­wert für Patientinnen und Patienten bieten.

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Reale Fälle aus der antares-Apo­theke in Hamburg, auf­bereitet von Apo­thekerin Silvia Wicha, sollen zeigen, wie komplex, heraus­fordernd, aber auch lösbar typische Pati­enten­situationen sein können. Ermitteln Sie mit uns!

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 89 (PDF)
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Jubbonti® zur Behandlung der Osteoporose* und Wyost® zur Anwendung in der Onkologie# – beide indikations­gleich zum Referenz­biologikum.1–4

Dank Teil­nahme an allen ent­sprechend ausge­schriebenen Denosumab-GKV-Rabatt­ver­trägen wirtschaft­lich ver­ordnungs­fähig5 und her­ge­stellt in Europa.6,7

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» Pflichttexte und Referenzen (PDF)

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Erfahren Sie mehr
DAP ARBEITSHILFE Tabakentwöhnung
Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie viele BtM dürfen auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Wir diskutieren gerade folgende Frage: Wie viele ver­schiedene BtM dürfen auf einem Rezept ver­ordnet werden? Teilweise gibt es Meinungen, dass es maximal zwei Wirk­stoffe sein dürfen, andere meinen aber, dass es diese Be­grenzung nicht (mehr) gibt.

Was ist korrekt?

Lesen Sie hier die Antwort

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welches der drei in der Weihnachtsgeschichte vorkommenden kostbaren Geschenke der Heiligen Drei Könige ist in MYRRHINIL-INTEST® enthalten und verleiht ihm seinen Namen?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

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