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Rezeptur kompakt:
Cannabis und weitere Themen

9. Oktober 2025

Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Medizinalcannabis in der Apothekenpraxis – häufigste Patientengruppe?

Das Thema Medizinalcannabis gewinnt weiter an Dynamik – nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch im Versorgungsalltag. Gerade ältere Menschen interessieren sich zunehmend für cannabisbasierte Therapien.

Wie erleben Sie diese Entwicklung in Ihrer Apotheke? Mit Ihrer Rückmeldung helfen Sie uns, die Perspektive der Apotheken sichtbar zu machen.

Welche Patientengruppe fragt bei Ihnen am häufigsten nach Medizinalcannabis?

Ältere Menschen
Schmerzpatientinnen und -patienten allgemein
Onkologische Patientinnen und Patienten
Menschen mit neurologischen Erkrankungen
Freizeitkonsumentinnen und -konsumenten mit Rezept
Wir haben keine Cannabis-Patientinnen und -Patienten.

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Bildquelle: Robert Kneschke – stock.adobe.com

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Tilray CRAFT – Portfolio­erweiterung Cannabis­blüten „Made in Germany“

Tilray Medical, globaler Vor­reiter im Bereich medi­zinisches Cannabis, erweitert sein Tilray CRAFT-Portfolio in Deutsch­land um fünf neue Cannabis­blüten mit hohem THC-Gehalt. Produ­ziert werden die neuen Sorten im EU-GMP-zertifi­zierten Anbau­zentrum in Neu­münster – als Teil des BfArM-Kulti­vierungs­programms. Damit setzt Tilray konse­quent auf Qualität, Präzi­sion und eine zu­ver­lässige Ver­sorgung für Patientinnen und Pati­enten sowie Apo­theken in Deutschland.

Neu im Sortiment sind die Kultivare Sunset Sherbet (THC22), Platinum Pave 34 (THC25 und THC28) sowie Triangle Mints (THC28 und THC30). Alle Produkte sind seit September über Apo­theken erhältlich. Ergänzend stehen weitere Tilray CRAFT-Genetiken mit unter­schiedlichen THC-Gehalten zur Verfügung. Das voll­ständige Portfolio finden Sie online unter tilraymedical.de/fachkreis/produkte/tilray-craft-cannabisbluten.

Prak­tisch für den Apo­theken-Alltag: Tilray stellt zu jeder Sorte sogenannte Kultivar­karten bereit – über­sichtliche Steck­briefe, die online im Fach­kreis­bereich sowie im Tilray-Web­shop abrufbar sind. Ein Bei­spiel ist die Kultivar­karte zu Tilray® CRAFT Cannabis­blüten Triangle Mints, die hier abrufbar ist.

© Tilray Deutschland GmbH

Tilray CRAFT steht für höchste Ansprüche: Indoor-Anbau in Deutschland, kurze Liefer­wege, frische Ware und keinerlei Qualitäts­verluste. Dank sorg­fältig ausge­wählter Genetiken mit hohem THC- und Terpen­gehalt etabliert sich Tilray CRAFT zu­nehmend als erste Wahl für Patientinnen und Patienten mit entspre­chendem Therapie­bedarf.

Kontakt

Weitere Infor­mationen und aktuelle Service­materialien sowohl zu Cannabis­blüten als auch zu Cannabis­extrakten finden Sie unter www.tilraymedical.de.

Bei allen Fragen rund um das Thema medi­zinisches Cannabis steht außerdem das Tilray Kompetenz­zentrum unter der kosten­freien Tele­fonnummer 0800 400 3 100 zur Verfügung (Montag–Freitag, 08:00–16:30 Uhr).

Hinweis: Bei den Cannabis­blüten von Tilray handelt es sich um Substanzen zur Her­stellung von Rezeptur­arznei­mitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zube­reitung jeweils zu berück­sichtigen.

DAP WISSEN Mein erster Cannabispatient

AKTUELLES

Referenten­entwurf zum Medizinal-Cannabis­gesetz: Folgen für die Apotheke­npraxis

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgelegt.

Ziel ist es, auf Fehlentwicklungen zu reagieren, die seit der Entlassung von Cannabis aus dem BtMG sichtbar wurden. So steigen die Importzahlen von Cannabisblüten stark an, während die Zahl der GKV-Verordnungen nur moderat wächst. Zudem ermöglichen telemedizinische Plattformen Verordnungen ohne persönlichen Arztkontakt – ein Vorgehen, das erhebliche Fragen zur Arzneimittelsicherheit aufwirft.

Engel73 – stock.adobe.com

Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen zwei Maßnahmen: Cannabisblüten dürfen künftig nur nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verordnet werden (mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro vier Quartale). Außerdem soll der Versandhandel mit Blüten ausgeschlossen werden, ihre Abgabe wäre dann ausschließlich über Vor-Ort-Apotheken möglich.

Für Apotheken bedeutet das eine Stärkung ihrer Rolle als zentrale Abgabestelle, verbunden mit erhöhter Verantwortung. Denn Cannabisblüten sind nicht arzneimittelrechtlich zugelassen und ist schwer standardisierbar. Das verlangt eine besonders sorgfältige Beratung und Prüfung. Zugelassene Cannabisarzneimittel existieren zwar, spielen in der Versorgung jedoch eine untergeordnete Rolle.

Dass der Entwurf wichtige Fragen offenlässt, heben auch Dr. Otto Quintus Russe und Prof. Dr. Henning Blume hervor – sie legen in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Bedenken dar:

Geht es bei Medizinal-Cannabis um „Kiffen auf Rezept“ – oder um die Sicherstellung einer modernen, rationalen Pharmakotherapie?

Der Referentenentwurf optimiert ein Gesetz, das schon in seiner ursprünglichen Fassung zu kurz gesprungen ist. Das Verbot der ausschließlichen Online-Fernverschreibung und des Versandhandels mit Cannabisblüten ist zwar richtig und dringlich, bleibt jedoch reine Symptombekämpfung. Am Kernproblem ändert sich nichts: Die Versorgung kreist weiterhin um unverarbeitete Blüten – medizinisch suboptimal, nicht standardisiert und kaum evidenzbasiert. Was fehlt, sind zugelassene, qualitätsgesicherte Fertigarzneimittel auf der Grundlage von Wirksamkeitsbelegen in den wesentlichen Indikationen – und vor allem die politischen Anreize, diese endlich zu entwickeln. Solange das nicht geschieht, bleibt die Therapie mit Medizinal-Cannabis Stückwerk – und kann dem Anspruch einer modernen, evidenzbasierten Arzneimittelversorgung nicht gerecht werden.

Dr. Otto Quintus Russe, House of Pharma & Healthcare, Goethe-Universität Frankfurt am Main / Prof. Dr. Henning Blume, Frankfurt Foundation Quality of Medicines

Fazit: Der Entwurf bringt mehr Sicherheit, beseitigt aber nicht das Grundproblem. Für Apotheken heißt das: Umfassende Beratung bleibt der Schlüssel im Umgang mit Cannabisblüten.

Hinweis: Basierend auf dem im Juli vom Bundes­gesund­heits­ministerium vorge­legten Referenten­entwurf wurde gestern (08.10.2025) der „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabis­gesetzes“ vom Bundes­kabinett verab­schiedet, der nun in das parlamen­tarische Verfahren einge­bracht wird.

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Candoro ethics erweitert Portfolio: Cannabis­extrakte und -blüten ab Oktober

Ab Oktober ergänzt Candoro ethics sein etabliertes Angebot an Dronabinol, Dronabinol-Konzentrat und Cannabidiol um Cannabis­extrakte und -blüten.

Damit können Apotheken künftig alle benötigten Cannabis­produkte aus einer Hand beziehen – zuverlässig und in gewohnt hoher Qualität.

© Candoro ethics GmbH

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Cannabis­markt und mehr als 120.000 Patienten­jahren Produkt­anwendung verfügt Candoro ethics über einzig­artiges Know-how. Der medizinische Einsatz von Cannabinoiden und der thera­peutische Nutzen für Patientinnen und Patienten steht für das pharmaz­eutische Unter­nehmen mit langer Historie klar im Mittel­punkt.

Die Cannabis­extrakte von Candoro ethics sind als ausge­glichene und THC-reiche Wirkstoffe erhält­lich. Sie werden stets aus denselben Blüten­sorten her­gestellt, um eine gleich­bleibende Qualität und einen stabilen Therapie­erfolg sicher­zustellen.

Auch die neuen Cannabis­blüten erfüllen höchste Standards: Sie stammen aus europäischem Anbau und GMP-zerti­fizierter Her­stellung. Durch kontrollierte Anbau­methoden sowie die zusätz­liche Bestrah­lung erfüllen die Blüten die strengsten Arznei­buch-Grenz­werte für die mikro­biolo­gische Belas­tung pflanz­licher Arznei­mittel und sind daher auch für immun­supprimierte Patientinnen und Patienten geeignet. Als deutscher Her­steller legt das Unter­nehmen besonderen Wert auf Qualität, Verläss­lichkeit und partner­schaft­liche Zusammen­arbeit mit Apotheken. Der Außen­dienst sowie das Service­center unter­stützen Sie bei allen Fragen rund um Cannabinoide – von der Rezeptur bis zur Taxierung – persönlich vor Ort, telefo­nisch oder per E-Mail.

Service-Hotline: 0800 501 5671 (kostenfrei)
E-Mail: medical.candoro-ethics@dermapharm.com

Mit der Portfolio­erweiterung schafft Candoro ethics die Grund­lage für eine noch bessere Ver­sorgung von Patientinnen und Patienten – und bietet Apotheken einen starken, kompe­tenten Partner an ihrer Seite.

Zum Portfolio (PDF)

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Rezepturen sind unerlässlich, doch Apotheken stoßen an ihre Grenzen

Vor einiger Zeit haben wir unsere Leserinnen und Leser gefragt, wie sie zur Rezepturarbeit in der Apotheke stehen.

Anlass war die Zahl von rund 13 Millionen individuellen Rezepturen pro Jahr – eine enorme Leistung, die für viele Patientinnen und Patienten dringend gebraucht wird. Für Apotheken bedeuten Rezepturen hohen Aufwand, geringe Vergütung und Retaxrisiken.

Gerhard Seybert – stock.adobe.com


An unserer Umfrage nahmen 562 Personen teil. Das Ergebnis ist eindeutig:

  • 43,1 %: „Mehr Rezepturen – wenn Aufwand und Vergütung endlich fair wären.
  • 37,4 %: „Gerne weniger Rezepturen – wirtschaftlich ist das kaum tragbar.
  • 10,1 %: „Am liebsten komplett auf Rezepturen verzichten.
  • 9,4 %: „Alles so lassen, wie es ist – die Rezeptur gehört zum Beruf.

Unser Fazit: Die große Mehrheit sieht deutlichen Änderungsbedarf. Rezepturen sind für Patientinnen und Patienten oft essenziell – für Apotheken aber unter den aktuellen Bedingungen schwer tragbar. Das Votum zeigt klar: Ohne bessere Rahmenbedingungen wächst der Frust über die Rezepturarbeit weiter. Ein Signal, das auch die Politik nicht überhören sollte.

 

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Neu in der Apotheke

Aluminium­chlorid Hexahydrat 20 % Roll-On von Caelo – gebrauchs­­fertiges kosme­tisches Anti­transpirant

Der Caelo Aluminium­chlorid Hexa­hydrat 20 % Roll-On richtet sich an Apotheken, die Res­sourcen sparen möchten. Aluminium­chlorid Hexa­hydrat 20 % in viskoser Lösung – ohne den Aufwand einer Eigen­herstellung.

Die klare, farblose viskose Lösung mit 20 % Aluminium­chlorid-Hexa­hydrat ist derma­tologisch getestet und eignet sich besonders für die Anwen­dung unter den Achseln und an den Fuß­sohlen.

Die Rezeptur des Kosme­tikums orientiert sich an der Quelle des Standard­werks DAC/NRF, konkret an der viskosen Aluminium­chlorid-Hexa­hydrat-Lösung 20 % nach NRF 11.132.

© Caelo


Bestandteile: Wasser, Aluminium­chlorid-Hexa­hydrat, Hydroxy­ethyl­cellulose

Anwendung: 1.–2. Woche: Max. alle 2 Tage vor dem Schlafen­gehen punktuell auftragen. Ab der 3. Woche: 1-mal wöchent­lich.

Vorteile und Informationen auf einen Blick:

  • Gebrauchs­fertiges Kosmetik­produkt
  • Anti­transpirant zum Auftragen auf die Haut
  • Ressourcen­sparend
  • Schnell ein­ziehend
  • Einfache Anwen­dung
  • Derma­tologisch getestet – für eine sichere Anwen­dung

Mit dem Roll-On von Caelo sparen Apotheken­teams wertvolle Zeit und Kapazi­täten und bieten gleich­zeitig eine hoch­wertige Lösung für ein häufiges Kunden­anliegen.

Jetzt über den pharma­zeutischen Groß­handel oder bei Caelo direkt erhält­lich, um Kundinnen und Kunden nach­haltig zu begeistern!

PZN Produktname       Größe
19818482 Aluminium­chlorid Hexahydrat 20 % Roll-On Caelo HV 50 ml
Weitere Produkt­informationen

AKTUELLES

Neuigkeiten vom DAC/NRF

Vorschriften für Furosemid-Lösung überarbeitet

Furosemid wird häufig bei Bluthochdruck, Herzinsuffizienz-bedingten Ödemen und Hyperkaliämie eingesetzt. Handelspräparate liegen meist als Tabletten (40–500 mg) oder Injektionslösungen vor, für Kinder auch als orale Lösung (10 mg/ml).

Seit dem Jahr 1990 sind zwei Lösungen in DAC/NRF standardisiert: eine unkonservierte und eine konservierte Lösung.

Arie – stock.adobe.com

Furosemid bei Säuglingen

Die unkonservierte Lösung (NRF 26.1.) wird insbesondere dann eingesetzt, wenn bei Säuglingen auf Konservierungsmittel verzichtet werden soll. Sie wird entweder in Einmalspritzen zur Einzelgabe oder in Glasflaschen als Mehrdosenbehältnis abgefüllt. Im Kühlschrank ist sie bis zu 2 Wochen haltbar; Spritzen können zur Verlängerung der Haltbarkeit auch eingefroren werden.

Furosemid bei Erwachsenen

Bei Erwachsenen wird die konservierte Furosemid-Lösung (NRF 26.2.) eingesetzt. Diese enthält Methyl-4-hydroxybenzoat als Konservierungsmittel. Dieses wird über die gebrauchsfertige Trägerlösung zugegeben, die inzwischen als Stammzubereitung NRF S.60 standardisiert ist. Andere Konservierungsmittel wie Sorbinsäure sind ungeeignet, da sie nur im sauren pH-Bereich wirken. Beide Furosemid-Lösungen werden aus Stabilitätsgründen auf einen pH-Wert von etwa 7,5 eingestellt.

Gut zu wissen

Furosemid ist empfindlich gegenüber Licht, daher müssen beide Lösungen unter Schutz vor starker Lichteinwirkung hergestellt werden. Die Herstellung sollte möglichst ohne Unterbrechungen erfolgen.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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