Anpassungen des Disease-Management-Programms für Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 1 ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper kein oder zu wenig Insulin produziert. Sie beginnt meist im Kindes-, Jugend- oder jungen Erwachsenenalter und kann unbehandelt zu schweren Folgeerkrankungen wie Nierenversagen führen. Das Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 unterstützt derzeit rund 278.500 gesetzlich Versicherte dabei, durch strukturierte medizinische Betreuung Komplikationen, Krankenhausaufenthalte und Folgeschäden zu vermeiden. Das DMP wurde nun auf Grundlage von 28 neuen wissenschaftlichen Leitlinien in den Bereichen Eingangsdiagnose, Therapie sowie Vorbeugung diabetischer Folgeerkrankungen aktualisiert. Die Änderungen treten am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft und müssen innerhalb eines Jahres entsprechend in den Verträgen angepasst werden.
Konkret wurden bei der Eingangsdiagnose der HbA1c-Wert zur Diagnose von Typ-1-Diabetes sowie bei Bedarf die C-Peptid-Bestimmung zur Abgrenzung gegenüber Typ-2-Diabetes ergänzt. Im Fall der Therapie soll nach einer Stoffwechselentgleisung die Ursache zeitnah geklärt und die Therapie oder Therapiezielsetzung entsprechend angepasst werden. Zudem sollen der Einsatz eines Real-Time-Messgeräts (rtCGM) zur Blutzuckermessung geprüft und Kinder, Jugendliche sowie Betreuungspersonen vor dem Einsatz im Umgang mit diesem Gerät geschult werden. Um Folgeerkrankungen wie das diabetische Fußsyndrom, Bluthochdruck und Parodontitis zu vermeiden, wurden die Anforderungen an regelmäßige Kontrollen sowie an Informationen zu Vorbeugungsmaßnahmen ergänzt.
Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.06.2025, https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1265/
Bildquelle: LIPO@SEXTAO22 – stock.adobe.com
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Axitinib Accord Filmtabletten: neues Generikum nach Patentablauf
Nach dem Patentablauf von Inlyta® ist Axitinib Accord eines von nur wenigen Generika mit dem Wirkstoff Axitinib.
Im Juni fragten wir nach der richtigen Abgabe, bei einer Verordnung über Advagraf™ 1 mg N3 des Originalanbieters Astellas zulasten der Techniker Krankenkasse.
Die EDV zeigte als Abgabealternativen eine Reihe von günstigeren Importen an. Sowohl das verordnete Original als auch verschiedene Importe werden als rabattiert angezeigt. Eine Wirkstoffsuche zeigt zudem zwei rabattierte Generika an.
Neue Ausschreibung mit Fokus auf nachhaltige Arzneimittelproduktion
Nach den AOK-Kassen sowie einigen Betriebs- und Innungskrankenkassen setzen nun auch die ersten drei Ersatzkassen unter der Federführung der Techniker Krankenkasse (TK) auf nachhaltige Rabattvertragspartner. Die TK, die Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben nun auch eine Rabattvertragsausschreibung für 14 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit Umweltfokus veröffentlicht. Es handelt sich vor allem um Antibiotika und Wirkstoffe, die vom Umweltbundesamt in der Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) gelistet sind.
In Zukunft können Firmen, die mit diesen Krankenkassen einen Vertrag abschließen, Boni erhalten. Für den Umweltbonus in Form eines nachgelagerten Skontomodells können die Vertragspartner während der Vertragslaufzeit jederzeit entsprechende Nachweise einreichen.
Für alle Wirkstoffe besteht die Möglichkeit, einen Bonus durch eine umweltzertifizierte Wirkstoffproduktion geltend zu machen. Zusätzlich ist für antibiotische Wirkstoffe ein zweiter Bonus vorgesehen, für den der Vertragspartner die Einhaltung wirkstoffspezifischer Abwassergrenzwerte am Produktionsort nachweisen muss. Mit Antibiotika verschmutztes Abwasser trägt wesentlich zur Resistenzentwicklung bei und kann durch die Einhaltung der Grenzwerte minimiert werden.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 14 Wirkstoffe in 20 Fachlosen mit (bis zu) 38 Zuschlagsplätzen. Die neuen Verträge sehen eine Laufzeit von zwei Jahren vor und starten ab dem 1. April 2026.
Gelten die Regelungen für Entlassrezepte auch für Privatversicherte?
Wir haben eine Frage zu Entlassrezepten: Liegen wir richtig in der Annahme, dass die Regeln bei Entlassrezepten nur für GKV-Versicherte gelten?
Dementsprechend könnte ein Krankenhaus für PKV-Versicherte auch eine größere Menge als N1 verordnen, ist das korrekt? Müssten denn Privatrezepte gesondert gekennzeichnet werden? Und wie sieht es mit der Gültigkeit aus?
Der Sommer hält Einzug und verwöhnt uns mit Sonnenlicht. Allerdings ist dieses ein Triggerfaktor für Rosazea und kann Symptome wie Rötungen und Pickel verstärken.
Hilfe bietet hier Ichthraletten®, die einzige rezeptfreie orale Therapie bei Rosazea.
Die Tabletten wirken antientzündlich und bekämpfen Rötungen und Pickel. Eine Studie zeigt Erfolge bereits nach 3 Wochen.1
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