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Retax-News

6. Februar 2025

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Retaxfall: unberechtigte MTX-Retaxation

Wenn Apotheken ein Fehler bei der Rezeptbearbeitung unterläuft, erhalten sie in der Regel die Quittung in Form einer Rechnungskürzung im Rahmen einer Retaxation. Doch es gibt durchaus unberechtigte Retaxationen. In solchen Fällen ist ein Einspruch unerlässlich, damit die Apotheke die ihr rechtmäßig zustehende Erstattung erhält. Bei unberechtigten Retaxationen bleibt ein fader Beigeschmack, da der Apotheke bürokratischer Aufwand durch das Beanstandungsverfahren entsteht – oder sie auf den Kosten für die Versorgung sitzenbleibt, falls kein Einspruch eingelegt wird. Von solch einer unberechtigten Retaxation berichtete uns kürzlich eine Apotheke.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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AKTUELLES

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Über 90 % wählten die korrekte Abgabeoption

Im Januar fragten wir nach der richtigen Abgabe, wenn der verordnete und der zur Abgabeauswahl stehende Artikel sich im Namen und den Kühlvorgaben unterscheiden.

Darf nur der namensgleiche Import abgegeben werden? Ist nur die Abgabe eines identisch zu lagernden Artikels erlaubt? Oder entscheidet man sich auch dann für den Rabattartikel, wenn dieser einen anderen Namen und eine viel einfachere Lagerung hat?

92 % der über 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählten die richtige Antwort.

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Abgabefrage Monat Februar 2025

Ihnen wird am 3. Februar eine Ver­­ord­nung zu­lasten der DAK-Gesund­­heit (IK 104067996) über „3 x Verzenios 150 mg 56 St. (N2) PZN 14219357“ vorge­legt. Bei der Ein­gabe in die EDV zeigt sich, dass es neben der N2-Packung zu 56 Stück auch eine Packung mit 168 Stück gibt – diese trägt keine N-Be­zeichnung, ist aber vom Preis her günstiger (sowohl für die Kranken­­kasse als auch bezüg­lich der Zu­­zahlung für die Patientin). Beide Packungs­größen sind rabattiert.

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