Das DeutscheApothekenPortal verleiht im Jahr 2025 erstmals den Impf-Apotheken-Award, um Apotheken zu würdigen, die sich durch innovative Ansätze und besonderes Engagement im Bereich der Schutzimpfungen hervorgetan haben. Ziel des Awards ist es, Apotheken, die bereits Schutzimpfungen anbieten, die gebührende Anerkennung entgegenzubringen und weitere Apotheken dazu zu inspirieren, ebenfalls Schutzimpfungen in ihr Angebot aufzunehmen. Eine unabhängige dreiköpfige Jury wird über die Gewinnerapotheken entscheiden.
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
Quimbo® ist als Sirup und als Tropfen verfügbar. Beide Darreichungsformen sind für Kinder ab 2 Jahren, Erwachsene und ältere Menschen geeignet. Besonders für Seniorinnen und Senioren bietet der Hustenstiller viele Vorteile.
Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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