Wir haben ein Rezept über elmex gelée 25 g (PZN: 03120822) erhalten. Der Versicherte ist jedoch im Jahr 2009 geboren. Wir würden das Rezept trotzdem beliefern, auch wenn kein Vermerk auf dem Rezept vorhanden ist, der auf eine Entwicklungsstörung des Kindes hinweist. Soweit mir bekannt ist, haben wir diesbezüglich auch keine Prüfpflicht. Ist das korrekt?
Rezepte über Cannabisextrakte sind (noch) nicht in allen Apotheken Routine. Häufig geht es um recht hohe Abrechnungsbeträge. Kommt es zu einer Retax, lohnt ein genaues Hinschauen und mit geeigneten Argumenten kann ein Einspruch eine Retax oft wieder abwenden – wie im nachfolgend vorgestellten Fall.
Rezepte, die in der Apotheke eingelöst werden, müssen innerhalb einer definierten Frist vorgelegt (im Falle von E-Rezepten abgerufen) und beliefert werden. Ist die Gültigkeit bereits abgelaufen, ist in der Regel ein neues Rezept erforderlich.
Diese DAP Arbeitshilfe gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Fristen bei verschiedenen Rezepttypen.
Arztinformation „Verfügbare ADHS-Arzneimittel in unserer Apotheke“
Bei ADHS-Mitteln kommt es weiterhin immer wieder zu Lieferschwierigkeiten. Wenn Sie Ihre umliegenden Praxen informieren möchten, welche (typischerweise dort verordneten) Mittel Sie aktuell an Lager haben bzw. zeitnah beschaffen können, unterstützt Sie dabei die Arztinformation „Verfügbare ADHS-Arzneimittel in unserer Apotheke“.
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