Viele Hersteller verschreibungspflichtiger Arzneimittel möchten Apotheken gerne zu wichtigen Themen wie Lieferfähigkeit, Umstellung der Bestellmodalitäten, Nachfolgeprodukten oder Neueinführungen informieren. In bestimmten Fällen kann diese Kommunikation aufgrund des besonderen Status rezeptpflichtiger Arzneimittel nur an Approbierte – in der Apotheke Apothekerinnen und Apotheker – erfolgen. Seit wenigen Monaten gibt es dazu den monatlichen DAP Sonder-Newsletter „Apotheken-Insights“.
Uns interessiert heute:
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Frist läuft heute ab – Änderung bei Verordnung und Abgabe von Mitteln zur Wundversorgung
Bisher waren alle Produkte, die als „Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster)“ klassifiziert waren, nach § 31 SGB V erstattungsfähig. Darunter fielen Produkte von einfachen Wundschnellverbänden, Binden und Kompressen über Salbengitter und Folien bis hin zu den modernen Verbänden und Hydrogelen.
Mit dem heutigen Fristablauf (02.12.24) haben sich die Vorgaben für die Verordnung und Erstattung von Produkten zur Wundversorgung für alle GKV-Versicherten geändert.
Verbandstoffe werden nun gemäß § 52 der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) in drei Gruppen eingeteilt. Die genaue Einteilung ist Anlage Va der AM-RL zu entnehmen.
Ichtholan® ist für eine effektive Zugwirkung bei tiefen und oberflächlichen Abszessen bekannt. Genau aus diesem Grund bekommen die Produkte einen neuen Namen und neue PZN.
Ichtholan® heißt ab sofort Ichtholan® Zugsalbe. Die Zusammensetzung, die Anwendung sowie die Preise ändern sich nicht.
Die Apotheke erhält ein Rezept über einen Victoza-Import: VICTOZA 6 mg/ml Injektionslsg. i. e. Fertigpen 10 x 3 ml N3 Abacus PZN 19125603 >>Dj<<. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Rabattverträge liegen nicht vor. Bei Eingabe in die EDV erhält die Apotheke folgende Informationen: Der verordnete Import ist im Vergleichs-VK das teuerste Präparat in der Original-Import-Gruppe. Ansonsten stehen ein Original (günstiger als der verordnete Import) und weitere Importe (günstiger als das Original, aber nicht preisgünstig) zur Auswahl.
Wie verhalten Sie sich richtig?
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 10 DAPs-Punkte.
Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.
Unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!
Eine Ärztin, die in der außerklinischen Intensivpflege arbeitet und dort Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma versorgt, die zeitweilig auch beatmet werden, hat uns Folgendes gefragt: Darf ich die NaCl-Ampullen (Kochsalz 0,9 % Inhalationslösung) auch ohne Trägerlösung zulasten der GKV verordnen? Die Patientinnen und Patienten müssen mehrmals am Tag mit Kochsalz (oft ohne Trägerlösung) inhalieren.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!