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Wochenschau

18. Oktober 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Die elektronische Patienten­akte – ein großer Schritt in die Zukunft der Gesund­heits­ver­sorgung

Die elektro­nische Patienten­akte (ePA) ist eine bedeutende Neuerung im deutschen Gesund­heits­wesen. Ab 2025 wird sie nun flächen­deckend für alle gesetz­lich Ver­sicherten einge­führt, sofern diese nicht aktiv wider­sprechen. Ziel ist es, die medizi­nische Ver­sorgung durch die digitale Verfüg­bar­keit von Gesund­heits­daten zu ver­bes­sern und Heil­beruf­lern einen um­fas­senden Über­blick zu bieten.

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Bildquelle: kebox – stock.adobe.com

Unser Podcast mit Apothekern für Apotheker

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NEUER PODCAST VON ACCORD

Blut­zucker­test­streifen, Medi­zin­produkte und Kam­mer­politik

Im neuen Quartal steht die dritte Aus­gabe des neuen Apotheken­podcast „Apotheke im Fokus“ von Accord für Sie bereit. In dieser Ausgabe geht es um gleich drei Themen:

Blut­zucker­test­streifen, Medizin­produkte sowie einen Einblick in die Kammer­politik.

Eine Zusammen­fassung der Folge ist als Download verfügbar und kann als Print­version über Accord bestellt werden.

© Accord Healthcare GmbH


Zur dritten Folge
Zur Bestellung der Printversion
DAP Beratungskarte Kurkuma Kapseln liposomal

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Eisen­spiegel erhöhen mit SiderAL®: effektiv und innovativ

Das innovative Eisen-III-Präparat mit hoher Biover­füg­bar­keit von Fresenius Kabi steht jetzt bundes­weit zur Verfügung:

Aufgrund der sucrosomalen® Schutz­hülle ist das orale Eisen­präparat sehr gut verträg­lich – praktisch ohne Irritationen des Magen-Darm-Trakts.

© Brocreative / shutterstock.com


Mehr zur sucrosomalen® Wirkweise

AKTUELLES

Kostenübernahme von Cannabisverordnungen – ohne Vor­ab­ge­nehmi­gung der Krankenkasse

Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit dürfen Fachärztinnen und -ärzte medizinisches Cannabis ohne Genehmigungsantrag für die Kostenübernahme der Krankenkasse verschreiben.

Neben den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern benötigen auch Angehörige der Facharztgruppen Anästhesie, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie keine Vorabgenehmigung der Krankenkassen mehr. Ebenso können Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen mit bestimmten Zusatzbezeichnung wie Geriatrie oder Palliativmedizin ohne Vorabgenehmigung Cannabis verordnen.

Freiwillig dürfen Ärztinnen und Ärzte allerdings weiterhin eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen, wenn sie sich absichern möchten.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

E-Rezept – Name des Ausstellers weicht von QES ab

Wir benötigen Unter­stützung. Und zwar liegt uns ein elektro­nisches Rezept über Tysabri 300 Konzentrat (PZN 04971976) vor. Allerdings scheint eine Identitäts­abweichung zwischen signierender und aus­stellender Person vorzu­liegen. Aus Daten­schutz­gründen nehme ich im Folgenden andere Namen: Ausstellende Person ist Martin Schmidt und signierende Person ist Julian Schmidt. Für niemanden ist ersichtlich, dass es ein und dieselbe Person ist. Laut Praxis handelt es sich jedoch um die­selbe Person.

Wie müssen wir nun vorgehen? Haben wir eine Prüf­pflicht und wenn ja, reicht es in unserem Fall, wenn wir doku­mentieren, dass wir Rück­sprache zur Klärung gehalten haben? Oder benötigen wir gar ein neues Rezept?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage zur Wirkstoffkombination Beclometason + Formoterol stimmt NICHT?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Zum Beratungswissen

Bildquelle: © DAP Networks GmbH

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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