Thema: Vorlaufzeit BtM-Produktion zur Vermeidung von Lieferengpässen
Im ADHS-Bereich gibt es verschiedene Hersteller, welche Betäubungsmittel (BtM) für die Patientenversorgung bereitstellen. In der Vergangenheit kam es jedoch auch in diesem Segment zu Lieferengpässen, die nicht spurlos an Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Betroffenen vorbeigingen. Selbst wenn ein nicht direkt von dem Engpass betroffener Hersteller die Lieferengpässe mit eigener Ware ausgleichen möchte, ist dies aus verschiedenen Gründen nicht immer kurzfristig möglich.
Was schätzen Sie:
Wie lange ist bei einem BtM die benötigte Vorlaufzeit, um die Produktion zu erhöhen und so Lieferengpässe ausgleichen zu können?
Das Bundeskabinett hatte sich in seiner 110. Sitzung am 21. August 2024 mit anderen Themen als der Apothekenreform beschäftigt. Mittlerweile kommt bezüglich der Reform Kritik von allen Seiten. Auch der Hessische Apothekerverband (HAV) hatte sich nach zahlreichen Apothekenprotesten bereits im Juli dazu entschieden, eine Online-Petition zu starten. Unter dem Schlagwort „Keine Apotheken ohne Apotheker!“ fordert der HAV den Erhalt der wohnortnahen, vollwertigen Arzneimittelversorgung. Die Petition läuft noch und kann weiterhin unterzeichnet werden.
Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausgeschöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüstzeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
Änderung bei den verordnungsfähigen Medizinprodukten
mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt erstattungsfähig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 beschlossen, mosquito® med LäuseShampoo aus der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) zu streichen, und diese Information am Donnerstag vergangener Woche veröffentlicht.
Die Streichung aus der Anlage V bezieht sich jedoch nur auf Produkte mit dem Namen mosquito® med LäuseShampoo. Das in der ABDA-Datenbank weiterhin gelistete mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt gemäß der Anlage V bis Ende 2028 erstattungsfähig.
Mediteraneo – stock.adobe.com
Welche Medizinprodukte verordnungsfähig sind, können Sie auch auf dem DeutschenApothekenPortal recherchieren:
Mehrkosten trotz Stückelung bei Nichtlieferbarkeit?
Uns wurde ein Rezept über 1 x 50 Stück Cotrim 1 A Pharma zulasten der BARMER vorgelegt. Bei Übernahme in das Verkaufsprogramm wird keine Alternative angezeigt. Da es aber nicht lieferbar ist (auch keine andere Packung mit 50 Stück), möchten wir mit 2 x 20 und 1 x 10 Tabletten stückeln. Für die Zuzahlung soll man von der verordneten Packung ausgehen. Nun hat die verordnete 50-Stück-Packung aber Mehrkosten – können wir trotzdem nur 1 x 5 € abrechnen?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!