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Service-News

26. August 2024

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Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Vorlaufzeit BtM-Produktion zur Vermeidung von Liefer­eng­pässen

Im ADHS-Bereich gibt es verschiedene Hersteller, welche Betäubungs­mittel (BtM) für die Patienten­versorgung bereit­stellen. In der Vergangen­heit kam es jedoch auch in diesem Segment zu Liefer­eng­pässen, die nicht spurlos an Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Betroffenen vorbei­gingen. Selbst wenn ein nicht direkt von dem Engpass betroffener Hersteller die Liefer­eng­pässe mit eigener Ware aus­gleichen möchte, ist dies aus ver­schiedenen Gründen nicht immer kurz­fristig möglich.

Was schätzen Sie:

Wie lange ist bei einem BtM die benötigte Vor­lauf­zeit, um die Produktion zu erhöhen und so Liefer­eng­pässe aus­gleichen zu können?

1 bis 2 Wochen
Etwa 1 Monat
Etwa 3 Monate
Mindestens ein halbes Jahr

Weitere Informationen zu Liefer­eng­pässen bei BtM und den Aus­tausch zwischen verschiedenen Herstellern erfahren Sie auch in diesem Artikel:

» Liefer­eng­pässe bei BtM: bei Betäubungs­mitteln Aus­tausch zwischen verschiedenen Herstellern ver­meiden

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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Apothekenreform nicht im Kabinett

Petition des HAV unterschreiben!

Das Bundeskabinett hatte sich in seiner 110. Sitzung am 21. August 2024 mit anderen Themen als der Apothekenreform beschäftigt. Mittlerweile kommt bezüglich der Reform Kritik von allen Seiten. Auch der Hessische Apothekerverband (HAV) hatte sich nach zahlreichen Apothekenprotesten bereits im Juli dazu entschieden, eine Online-Petition zu starten. Unter dem Schlagwort „Keine Apotheken ohne Apotheker!“ fordert der HAV den Erhalt der wohnortnahen, vollwertigen Arzneimittelversorgung. Die Petition läuft noch und kann weiterhin unterzeichnet werden.

Quelle: Hessischer Apothekerverband


Zur Petition

DAP-RUBRIK

Pharmazeutische Dienstleistungen

Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharma­zeutische Dienst­leistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausge­schöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüst­zeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Infor­mationen und Arbeits­hilfen zur Vor­bereitung, Durch­führung und Ab­rechnung der verschiedenen pharma­zeutischen Dienst­leistungen.

oyfotoliakid – stock.adobe.com

» Zum pDL-Apotheken-Netzwerk

» Zu den Tools

» Zu den Videos

Zur DAP-Rubrik „Pharmazeutische Dienstleistungen“

AKTUELLES

Änderung bei den verordnungsfähigen Medizinprodukten

mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt erstattungsfähig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 beschlossen, mosquito® med LäuseShampoo aus der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie (verordnungsfähige Medizinprodukte) zu streichen, und diese Information am Donnerstag vergangener Woche veröffentlicht.

Die Streichung aus der Anlage V bezieht sich jedoch nur auf Produkte mit dem Namen mosquito® med LäuseShampoo. Das in der ABDA-Datenbank weiterhin gelistete mosquito® med LäuseShampoo 10 bleibt gemäß der Anlage V bis Ende 2028 erstattungsfähig.

Mediteraneo – stock.adobe.com


Welche Medizinprodukte verordnungsfähig sind, können Sie auch auf dem DeutschenApothekenPortal recherchieren:

Datenbank verordnungsfähige Medizinprodukte
Zur zertifizierten Fortbildung ASMD

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Mehrkosten trotz Stückelung bei Nichtlieferbarkeit?

Uns wurde ein Rezept über 1 x 50 Stück Cotrim 1 A Pharma zulasten der BARMER vorgelegt. Bei Übernahme in das Verkaufsprogramm wird keine Alternative angezeigt. Da es aber nicht lieferbar ist (auch keine andere Packung mit 50 Stück), möchten wir mit 2 x 20 und 1 x 10 Tabletten stückeln. Für die Zuzahlung soll man von der verordneten Packung ausgehen. Nun hat die verordnete 50-Stück-Packung aber Mehrkosten – können wir trotzdem nur 1 x 5 € abrechnen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

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