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Arzneimittel-News

20. August 2024

DAP Arzneimittel-News Hauptbeitrag

AKTUELLES

Eng­pass bei ADHS-Wirkstoff Atomoxetin: Qualitäts­mängel führen zu Produktions­stopp

Ein neuer Eng­pass bei ADHS-Medika­menten stellt Betrof­fene und Gesundheits­personal vor Heraus­forderungen: Dieses Mal betrifft es den Wirk­stoff Atomoxetin. Aufgrund von Qualitäts­mängeln in der Produktion und dem damit ver­bundenen Rück­ruf von Chargen ist ein erheblicher Liefer­ausfall zu ver­zeichnen. Angesichts der Markt­stellung des Herstel­lers, der rund 80 % des Markt­volu­mens ab­deckt, wird die Situation besonders kritisch. Alternativen stehen zwar zur Verfügung, sind jedoch nicht ohne Ein­schränkungen.

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Bildquelle: zsirosistvan – stock.adobe.com

AKTUELLES

RKI-Wochenberichte

Was verraten uns die Zahlen über die Saison 2023/2024?

Wöchentlich informiert das Robert Koch-Institut (RKI) über die Aktivität von akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) und bewertet die aktuelle epidemiologische Lage hinsichtlich Influenza, COVID-19 und RSV. Neben der aktuellen Zusammen­fassung und Bewertung der epidemiologischen Lage werden viele detaillierte Statistiken (im Vergleich zu den Vorjahren) aufge­führt, etwa die ARE-Inzidenz, die Inzidenz der ARE-Arzt­besuche oder die Inzidenz von schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI).

Dr_Microbe – stock.adobe.com


Verschiedene Atem­wegs­erreger dominieren 2023/2024

Der Blick in die Statistik gibt auch Auf­schluss über den jahres­zeitlichen Verlauf von ARE und ihren Auslösern: Während insbesondere im Herbst 2023 viele ARE durch SARS-CoV-2 aus­ge­löst wurden – deren Anzahl zum Jahres­wechsel stark abnahm –, verstärkte sich die RSV-Aktivität ab November und die Influenza-Aktivität ab Dezember 2024. Deren Aktivität hielt auch zu Beginn des Jahres 2024 an: So endete die Grippe­welle nach der Definition des RKI nach 15 Wochen mit der 12. Kalender­woche (KW) 2024 und die RSV-Welle nach 16 Wochen mit der 10. KW 2024. Seit der 24. KW 2024 wurden wieder etwas mehr COVID-19-Erkrankungen diagnostiziert, in den letzten Wochen hat sich die SARS-CoV-2-Aktivität aller­dings stabilisiert.

Ein Vergleich der durch die drei Atem­wegs­erreger bisher nach­ge­wiesenen ARE (seit 40. Melde­woche 2023) zeigt Unter­schiede bei Häufig­keit, Hospitali­sierungs­raten und Todes­fällen.

  • So wurden 58.618 RSV-Infektionen (davon 57.573 Fälle labor­diagnostisch bestätigt) an das RKI über­mittelt, von denen 31 % (17.579) zur Hospitali­sierung der Betroffenen führten (Daten zu Todes­fällen werden der­zeit noch validiert und daher aktuell nicht berichtet).
  • Demgegenüber wurden 374.178 labor­bestätigte COVID-19-Fälle bei einer Hospitali­sierungs­rate von 34 % (127.080 Hospitali­sierungen) sowie 7.011 Todes­fälle (96 % der Verstorbenen > 60 Jahre) an das RKI über­mittelt.
  • 214.674 Influenza­infektionen (davon 213.922 labor­diagnostisch bestätigt) wurden an das RKI über­mittelt; 21 % (44.474) der Grippe­kranken wurden hospita­lisiert, es kam zu 1.133 Todes­fällen (89 % der Verstorbenen > 60 Jahre).

Der Blick in die RKI-Statistik zeigt mehrere Dinge: Erstens, COVID-19 führte in der Saison 2023/2024 zu den meisten Infektions- und Todes­fällen; zweitens, anders als bei RSV- und Influenza­infektionen gibt es bei COVID-19-Erkrankungen keine klare Saisonalität, und drittens lag die ARE-Inzidenz im Früh­jahr und Sommer 2024 auf einem vergleichs­weise hohen Niveau.

Zu den ARE-Wochenberichten des RKI

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Mellozzan®: erstattungs­fähig für Kinder und Jugendliche mit ADHS und Schlaf­störungen

In Mellozzan® ist der Wirk­stoff Melatonin in schnell­frei­setzender Form ent­halten. Das Arz­nei­mittel ist unter anderem zur Behandlung von Schlaf­störungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren zuge­lassen, die gleich­zeitig eine ADHS auf­weisen.

Ausnahme vom Erstattungs­aus­schluss

Wird in der Apotheke ein Rezept über Mellozzan® vor­gelegt, stellt sich oft die Frage nach der Erstattungs­fähigkeit, denn die EDV zeigt einen Hinweis wie „Lifestyle-Arznei­mittel (Erstattungs­aus­schluss mit Aus­nahmen)“ an.

© MEDICE


Dabei ist zu berück­sichtigen, dass Mellozzan® in zwei Indikationen zuge­lassen ist:

  • Zur Behandlung der Insomnie bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren mit ADHS fällt das Präparat nicht in die Liste der Lifestyle-Arznei­mittel und ist daher erstattungs­fähig.
  • Lediglich die zweite Indikation (Kurz­zeit­behandlung von Jetlag bei Erwachsenen) ist der Grund für die Ein­stufung als Lifestyle-Arznei­mittel, da es sich dabei um eine „durch die Lebens­führung bedingte, kurz­zeitige nicht­organische Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus“ handelt – in dieser Indikation ist die Erstattungs­fähig­keit nicht gegeben.

Bei der ärztlichen Ver­ordnung von Arznei­mitteln ist nicht vor­gesehen, eine Diagnose bzw. eine Indikation auf dem Rezept anzu­geben. Eine Prüf­pflicht seitens der Apotheke dahin­gehend ist eben­falls nicht verein­bart, sofern die Diagnose nicht auf der Ver­ordnung ange­geben ist.

Demnach gilt für die Apotheke: Wird Mellozzan® für Kinder oder Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren zulasten der GKV verordnet, kann es ganz normal über die GKV abge­rechnet werden.

Zur Abgabekarte Mellozzan®

» Zum Pflichttext (PDF)

DAP ARBEITSHILFE

Rezeptarten und ihre Gültigkeit

Rezepte, die in der Apotheke einge­löst werden, müssen inner­halb einer definierten Frist vorge­legt (im Falle von E-Rezepten abge­rufen) und beliefert werden. Ist die Gültig­keit bereits abge­laufen, ist in der Regel ein neues Rezept erforderlich.

Diese DAP Arbeits­hilfe gibt Ihnen einen Über­blick über die relevanten Fristen bei ver­schiedenen Rezept­typen.

Zur Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Fragen zu Friedenspflicht und Aut-idem-Kreuz beim E-Rezept

Wir haben noch Fragen zu E-Rezepten: Ist es korrekt, dass aktuell bei E-Rezepten eine Friedens­pflicht gilt und es daher nicht zu Retaxationen kommt?

Und wie sieht es bei gesetztem Aut-idem-Kreuz mit einem Aus­tausch bei Nicht­ver­füg­bar­keit aus: Dürfen wir hier trotzdem alter­native Ab­gaben vor­nehmen?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Iraidka – stock.adobe.com

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage zur Anwendung von Tapfi® stimmt?

Mit dem Tapfi® Pflaster kann dem Schmerz und so der Angst vor Impfungen effektiv vorge­beugt werden. Einfach eine Stunde vor der Impfung aufge­klebt, betäubt Tapfi® die Haut­ober­fläche und reduziert so präventiv den Einstich- und Injektions­schmerz.1 Doch auch wenn sich der Arzt­termin einmal verzögern sollte und das Pflaster bereits aufge­klebt ist, bleibt die Anwendung weiter­hin sicher.

» Zur Tapfi®-Beratungskarte (PDF)

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
10-Minuten-Fortbildung Tapfi® (PDF)

Bildquelle: © DAP

1 Fachinformation Tapfi® 25 mg/25 mg wirkstoffhaltiges Pflaster, Stand: 08/2020

» Pflichttext (PDF)

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