CHMP empfiehlt Zulassung von Rezafungin bei invasiver Candidiasis
Eine systemische Candida-Infektion ist assoziiert mit einer hohen Letalität. Zur Behandlung stehen verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung. Ein neues Präparat erhielt nun vom Ausschuss für Humanmedizin (CHMP) eine Zulassungsempfehlung. Der Nutzen bezieht sich laut dem Ausschuss auf die Nichtunterlegenheit gegenüber Caspofungin.
Der Apothekenmarkt ist in einem stetigen Wandel und die Abgabesituationen ändern sich von Tag zu Tag, sodass es manchmal herausfordernd sein kann, den Überblick zu behalten. Auch bei Aubagio®, welches zur Behandlung der schubförmig-remittierenden Multiplen Sklerose eingesetzt wird, gab es Änderungen: Seit Herbst dieses Jahres sind zu Aubagio®, dessen Wirkstoff Teriflunomid ist, Generika im Handel, die bei der Abgabe berücksichtigt werden müssen.
Es kann Gründe geben, bei Aubagio® zu bleiben. So ist bei Aubagio® ein detaillierter Wochenblister enthalten, der die regelmäßige Einnahme und Anwendungssicherheit unterstützen kann – denn die ist bei der Therapie von Multipler Sklerose besonders wichtig. Die Erkrankung verläuft schubweise, weshalb die Möglichkeit besteht, dass die Therapie in schubfreien Phasen unregelmäßiger durchgeführt bzw. abgebrochen wird, weil die Erkrankung nicht aktiv wahrgenommen wird. Wenn die Therapie also unterstützt werden kann, so sollte diese Chance auch wahrgenommen werden. Sanofi bietet zu diesem Zweck wertvolle Patientenservices und therapieunterstützende Maßnahmen. Die besonders hohe Behandlungszufriedenheit mit Aubagio® konnte zudem in einer Studie nachgewiesen werden.1
Um die Versorgung und somit die Therapiesicherheit zu gewährleisten, wurden für Aubagio® zahlreiche Rabattverträge abgeschlossen. So ist es in 93,8 % aller Rabattverträge vertreten.2 Der Abgabepreis wurde zudem gesenkt. Somit entstehen keine Mehrkosten.
1 Kallmann et al. Real-life outcomes of teriflunomide treatment in patients with relapsing multiple sclerosis: TAURUS-MS observational study. Ther Adv Neurol Disord 2019; 12: 1756286419835077
2 AS PMonitor, Applied Services GmbH, Datenstand 15.08.2023
MAT-DE-2304483-1.0-10/2023
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Müssen wir für die Originalabgabe bei einem BtM eine Dokumentation auf dem Rezept aufbringen?
Heute haben wir ein BtM-Rezept zulasten der AOK Bayern (108310400) erhalten. Verordnet ist das Original Palladon ret 4 mg REK (PZN 08859845) mit Aut-idem-Kreuz. Kann man dieses Präparat bedenkenlos abgeben oder braucht man eine Begründung mit Pharmazeutischen Bedenken, wenn man keinen Reimport abgibt?
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