Für eine 19-jährige Patientin wurde zulasten der AOK PLUS (IK 105998018) „EllaOne 30 mg Tabletten TAB 1 St. N1“ verordnet, also die Pille danach. Nun ist dieses Präparat nur apothekenpflichtig und deswegen zeigt unsere EDV eine Warnmeldung. Wir wissen, dass die Pille bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV übernommen wird.
Gehört dieses Präparat auch mit dazu? Die Kundin ist allgemein von der Zuzahlung befreit, das Rezept wäre also kostenfrei für sie. Wie ist der jetzige Stand?
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurden neue Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabisgesetz) und Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinalcannabisgesetz) geschaffen. Für Apotheken relevant ist, dass auch Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Was gilt es diesbezüglich und darüber hinaus von nun an zu beachten?
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) präsentierte bei seiner Mitgliederversammlung die Retaxbilanz des Jahres 2023. Der Gesamtwert der geprüften Retaxationen stieg auf ein Rekordhoch von über 1,9 Millionen Euro. Von diesen konnten etwa drei Viertel (1,49 Millionen Euro) durch Einsprüche zurückgeholt werden, da viele Retaxationen unberechtigt waren. Insgesamt wurden 11.321 beanstandete Rezepte zu 5.875 Retaxationsvorgängen zusammengefasst.
Bislang bietet nur ein Drittel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an, die zur Verfügung stehenden Honorare werden längst nicht ausgeschöpft. Das muss sich auf jeden Fall ändern! Um Ihnen das nötige Rüstzeug für das Angebot der pDL in Ihrer Apotheke an die Hand zu geben, finden Sie in der aktualisierten DAP-Rubrik verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen.
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