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Service-News

17. Juli 2024

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N2-Packung auf Entlassrezept abgabefähig zulasten der GKV?

Uns wurde ein Entlass­rezept zulasten der AOK Bayern über „Levothyroxin Tabl. N2 50 St.“ vorgelegt.

Eine N1-Packung befindet sich nicht im Handel – dürfen wir in diesem Fall eine N2-Packung abgeben?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Trueffelpix – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 81

Schön warm hier!

Umsatz mit Insekten­schutz­mitteln wächst dank Klima­wandel

Die Liste der Studien und Berichte über das verstärkte Auf­kommen von nicht­heimischen Mücken und Insekten­arten, die in den hiesigen Breiten­graden auch wegen der höheren Durch­schnitts­temperaturen sess­haft werden, ist lang. Manche von ihnen können Wirte für Krank­heits­erreger sein, die Mensch und Tier befallen. Und: Wärmere Klimata führen auch dazu, dass einige ein­heimische Insekten­arten die Vektoren­eigenschaft erwerben. Folgender Artikel von Felicitas Schlatter, Presse­stelle IQVIA GmbH & Co. OHG, gibt darüber Aufschluss, wie häufig Mittel gegen Sod­brennen in der Apotheke und im Einzel­handel nach­ge­fragt werden.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog 81 (PDF)

AKTUELLES

Erster Rabatt­vertrag in Bayern für bio­techno­logische Wirk­stoffe in parenteralen Zube­reitungen

Die AOK Bayern hat im Namen der Landes­verbände der Kranken­kassen und Ersatz­kassen für Bayern einen Rabatt­vertrag zum 01.07.2024 abge­schlossen.

Ausgeschrieben waren folgende Wirkstoffe:

  • Bevacizumab
  • Bortezomib
  • Rituximab
  • Trastuzumab

Sukjai Photo – stock.adobe.com


Somit müssen Apotheken in Bayern, solange kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist, bei parenteralen Zube­reitungen mit den oben aufge­führten Wirk­stoffen den jeweiligen Rabatt­partner einsetzen. Die Taxation wird weiter­hin nach Anlage 3 der Hilfs­taxe durch­ge­führt. Bis Ende Juli soll es keine Retaxation geben, falls die Rabatt­verträge nicht beachtet werden.

 

Arzneikompass

Aktualisiert um das Angebot der pDL

Der Arzneikompass bietet Patientinnen und Patienten bereits seit 2016 eine Fülle von Informationen zu den Themen Arznei­mittel, Medizin­produkte, Zuzahlung und Rabatt­verträge. Nun wurde das Angebot um die pharma­zeutischen Dienstleistungen erweitert.

Auf der Website des Arzneikompasses können sich Patientinnen und Patienten über die Unter­schiede der einzelnen pDL informieren und über­prüfen, ob und für welche pDL für sie ein An­spruch besteht. Vielleicht können Sie interessierten Patientinnen und Patienten die Website im Beratungs­gespräch ja empfehlen, um mehr Aufmerk­sam­keit auf das pDL-Angebot der Apotheken zu lenken!

Zur pDL-Infoseite des Arzneikompasses
Übersichtsposter Hormonelle Kontrazeption

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Apofrage des Tages

APOFRAGE DES TAGES

Welche Aussage über REPHA-OS® Mund- und Rachenspray ist FALSCH?

Bei richtiger Antwort werden Ihnen 5 DAPs-Punkte gutgeschrieben.

Zur Apofrage des Tages
Mehr zu REPHA-OS®

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