Mehr als 10 % der Bevölkerung in Deutschland leiden an Nagelpilz. Die Erkrankung ist ansteckend und breitet sich ohne die entsprechende Behandlung immer weiter aus. Deshalb ist eine frühe und konsequente Therapie wichtig. Finger- und Fußnägel wachsen sehr langsam, wobei Fußnägel teilweise ein Jahr und länger benötigen, um komplett durchzuwachsen. Dies bedingt eine langfristige Therapie und sehr viel Geduld und Sorgfalt bei der Anwendung, was bei der Beratung und Auswahl des perfekten Mittels besonders berücksichtigt werden muss. Mit Amofin® 5 % Nagellack steht ein wirkungsvolles Präparat zur Verfügung, das sich durch seine unkomplizierte Anwendung auszeichnet. Aber auch das Apothekenpersonal profitiert von Amofin® 5 % Nagellack: GALENpharma unterstützt Apotheken nicht nur mit ansprechenden Dekomaterialien, sondern auch mit attraktiven Bestellkonditionen. So erhalten interessierte Apotheken derzeit 30 % Barrabatt für die Bevorratung.
Was im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden darf, ist in den jeweiligen Verträgen bzw. deren Anlagen fixiert. Doch auch wenn der SSB somit eindeutig und geregelt scheint, kommt es doch immer wieder zu Retaxierungen, wie der folgende Fall zeigt.
Nach einer DAP Umfrage gibt es bei Verbandmitteln große Unterschiede bei den Großhandelskonditionen. So kann die Abgabe von ALLEVYN LIFE 10,3 x 10,3 cm 10 St. mit Smith + Nephew PZN 09634019 im Vergleich zu einem Import von Vorteil sein und schnell einen Ertragsunterschied von ca. 50 Euro pro Packung ausmachen.
Die schönste Zeit des Jahres – der Sommerurlaub – sollte für Ihre Kundinnen und Kunden nicht durch Krankheiten, Beschwerden, Zipperlein oder lästige Wehwehchen getrübt werden.
Stellen Sie ihnen daher eine passende Reiseapotheke zusammen. Empfehlungen in den wichtigsten Anwendungsgebieten sind in der Checkliste „Reiseapotheke“ zusammengestellt.
Abweichung von der Rangfolge beim E-Rezept: Wann muss ein Freitext in die Abgabedokumentation?
Wir wollten uns erkundigen, ob es auch beim E-Rezept so ist, dass bei Nichtverfügbarkeit kein zusätzlicher Vermerk notwendig ist, wenn bereits eine Sonder-PZN existiert.
Unser Warenwirtschaftsystem merkt neuerdings bei der Rezeptkontrolle an, dass es möglich wäre, dass ein zusätzlicher Vermerk angebracht werden müsste.
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!