Thema: Referentenentwurf zur Erweiterung des Impfangebots in Apotheken – mit einem Haken
Schutzimpfungen gegen das Grippe- und Coronavirus werden bereits seit 2020 in stetig wachsender Anzahl mit Erfolg in Apotheken durchgeführt. Das niedrigschwellige Angebot wird gerne genutzt, und viele Patientinnen und Patienten hätten sich ohne Impfmöglichkeit in der Apotheke mutmaßlich gar nicht impfen lassen. Apotheken tragen somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung bei.
Der neue Referentenentwurf der Apothekenreform sieht nun vor, das Impfangebot in den Apotheken weiter auszubauen: Künftig sollen nun auch bestimmte Totimpfstoffe in Apotheken verimpft werden, um die Impfquoten der erwachsenen Bevölkerung zu verbessern. Der Haken an der Sache: Die Grippeimpfungen würden für Personen unter 60 Jahren entfallen, da der Referentenentwurf nur Standardimpfungen in Apotheken vorsieht. Das bedeutet, dass Indikationsimpfungen zum Grippeschutz (z. B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) in Apotheken mit Inkrafttreten des Gesetzes wegfallen würden.
Unsere Frage lautet daher heute:
Wie würden Sie als Apotheke mit den geplanten neuen Regelungen umgehen?
Die schönste Zeit des Jahres – der Sommerurlaub – sollte für Ihre Kundinnen und Kunden nicht durch Krankheiten, Beschwerden, Zipperlein oder lästige Wehwehchen getrübt werden.
Stellen Sie ihnen daher eine passende Reiseapotheke zusammen. Empfehlungen in den wichtigsten Anwendungsgebieten sind in der Checkliste „Reiseapotheke“ zusammengestellt.
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