Die DAP Newsletter liefern unter der Woche täglich aktuelle Informationen zu interessanten Fragestellungen aus der Apothekenpraxis, wie z. B. aktuelle Retaxfälle und Abgabeprobleme aus der Offizin. Doch oft fehlt im Apothekenalltag die Zeit, alle Newsletter aufmerksam zu lesen.
Uns interessiert daher heute:
Wie oft sollen unsere Newsletter künftig erscheinen?
Erst am 10.06.2022 wurde der Schiedsspruch bekanntgegeben, der die konkrete Ausgestaltung und Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) beinhaltet, obwohl diese bereits Ende 2020 im SGB V verankert wurden. Die Schiedsstelle legte fest, dass die pDL in der Apotheke mit der ärztlichen Leistungserbringung vergleichbar seien und sich die Vergütung demnach auch an dem bereits bestehenden Katalog orientiert.
Hochpreiser – ändern Sie Ihr Verhalten nach dem Skontowegfall?
Mit innovativen Forschungsansätzen kommen auch immer mehr innovative und meist sehr teure Arzneimittel auf den Markt. Konnten Apotheken bisher noch mit den Kosten der Hochpreiser (Fertigarzneimittel, deren AEK mindestens 1.238,50 € beträgt) über den Direktbezug gewährte Skonti und Valuten jonglieren, gehen den Apotheken mit dem Skontowegfall nun hohe Summen verloren. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, besonders bei teuren Arzneimitteln Retaxationen vorzubeugen.
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Unsere Frage lautete daher:
Wie gehen Sie mit Hochpreiser-Rezepten im Hinblick auf Retax-Prävention um?
Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
Wie wird eine Preisankerüberschreitung auf einem E-Rezept dokumentiert?
Wegen Nichtlieferbarkeit müssen wir den Preisanker bei einer Verordnung überschreiten. Es ist ein E-Rezept, daher sind wir unsicher: Wie muss in diesem Fall die Dokumentation auf der Verordnung erfolgen, in „E-Rezept Änderung“, in „E-Rezept Dokumentation“ oder gar nicht?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!