Thema: Interesse an Hintergrundinformationen zur verantwortungsvollen Arzneimittelversorgung
Heutzutage ist das Bewusstsein für verantwortungsvolles Verhalten bei den meisten Menschen höher als noch vor einigen Jahrzehnten. Krisen lehren uns, gewissenhaft mit unseren Ressourcen umzugehen und andere Menschen/Länder zu unterstützen, wie es z. B. PUREN Pharma mit Arzneimittelspenden an die Ukraine getan hat und weiterhin tun wird.
Erst am 10.06.2022 wurde der Schiedsspruch bekanntgegeben, der die konkrete Ausgestaltung und Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) beinhaltet, obwohl diese bereits Ende 2020 im SGB V verankert wurden. Die Schiedsstelle legte fest, dass die pDL in der Apotheke mit der ärztlichen Leistungserbringung vergleichbar seien und sich die Vergütung demnach auch an dem bereits bestehenden Katalog orientiert.
Erstattungsfähigkeit eines Melatonin-Arzneimittels
Sie erhalten ein Rezept über das Melatonin-Arzneimittel Mellozzan®. Es wird von einer Mutter für ihren 16-jährigen Sohn vorgelegt. Bei der Eingabe ins System warnt die Apotheken-EDV mit dem Hinweis „Lifestyle-Arzneimittel (Erstattungsausschluss mit Ausnahmen)“.
Wie verhalten Sie sich richtig?
Abb. Rezept
Sie erhalten für Ihre Teilnahme 10 DAPs-Punkte.
Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.
Unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!
Webinar: „Diagnose Brustkrebs – was und wie muss ich meine behandelnden Ärzte fragen?“
EXKLUSIV für Nutzerinnen der App PINK! Coach
Nach der Diagnose Brustkrebs stellen sich viele Betroffene die Frage, was die nächsten Schritte in der medizinischen Behandlung sind. Im Rahmen eines Webinars – exklusiv für Nutzerinnen der App PINK! Coach – werden Tipps und Hilfestellung für die Kommunikation mit der Arztpraxis gegeben. Am 3. Juli um 20 Uhr wird Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jalid Sehouli von der Charité in Berlin mit PINK!-Gründerin Prof. Dr. Pia Wülfing in den Austausch gehen.
Um an dem Webinar teilnehmen zu können, müssen sich Patientinnen die App PINK! Coach verschreiben lassen. Nach der Einreichung bei der Krankenkasse, erhalten Interessierte einen Freischaltcode.
Jumbopackungen in Ausnahmefällen zulasten der GKV abgabefähig?
Auf einem E-Rezept wurde Lixiana 60 mg FTA 100 St. zulasten der DAK-Gesundheit verordnet. Dabei handelt es sich um eine Klinikpackung. Die nächste N-Größe ist die N3 mit 98 St. Darf ich das mit einer Verordnungskorrektur auf dem Rezept abgeben oder benötige ich eine neue Verordnung?
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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