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Wochenschau

28. Juni 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Premiere: pDL-Award 2024

Sie fühlen sich inspiriert und haben einen Weg gefunden, trotz knapper Personal­­ressourcen pDL anzubieten? Sie sind schon länger dabei, haben bereits ein tolles Schau­fenster dekoriert oder sich eine Strategie über­legt, um das Apotheken­team für die pDL zu motivieren? Wir möchten Ihr besonderes Engage­ment honorieren. Bewerben Sie sich jetzt für den pDL-Award 2024, den wir in diesem Jahr erst­mals gemein­sam mit DAZ, PTAheute, Scholz online und apotheken.de in fünf Kategorien vergeben.

Das Ziel dieses Awards ist es, den aktiven Apotheken eine ange­messene Wert­schätzung entgegen­zubringen und weitere Apotheken, die hier noch zögern, zum Angebot der pharma­zeutischen Dienst­leistungen zu motivieren.

Mitmachen kann jedes Apotheken­team in Deutsch­land, das pharma­zeutische Dienst­leistungen in seiner Apotheke anbietet.

Die Gewinner werden von einer unab­hängigen Jury ausge­wählt und dürfen sich jeweils über 500 Euro Preis­geld, 2 Tickets für ein Apotheken­event (welches genau, wird eine Über­raschung) in Stuttgart sowie 2 Tickets für die expopharm inklusive An­reise und Über­nachtung im Doppel­zimmer in München freuen!

Der Preis wird in diesem Jahr auf der expopharm in München am Freitag, den 11. Oktober verliehen.

DAP unterstützt die Apotheken

In unserer Rubrik „Pharma­zeutische Dienst­leistungen“ finden Sie viele Informationen zur Um­setzung, eine Liste mit hilf­reichen Tools und Literatur, verschiedene Videos und E-Learnings.

Jetzt für den pDL-Award bewerben!
Zur DAP-Rubrik „pDL“

Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com

DAP ARBEITSHILFE

Wie funktioniert das E-Rezept?

Seit Anfang Januar 2024 werden Arzneimittel immer häufiger als E-Rezept verordnet. Dabei kann das E-Rezept auf mehreren Wegen in die Apotheke gelangen.

Die nachfolgende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die möglichen Wege in die Apotheke, die Einlösung und die Bearbeitung von E-Rezepten in Apotheken.

Zur DAP Arbeitshilfe
Zum neuen DAP Dialog

DAP ARBEITSHILFE

Arzneimittel für Tiere

Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutsch­land die EU-Tier­arznei­mittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tier­arznei­mittel) sowie das neu geschaf­fene Tier­arznei­mittel­gesetz (TAMG). Die neuen EU-weiten Vor­gaben zielen unter anderem darauf ab, den euro­päischen Binnen­markt für Tier­arznei­mittel zu harmo­nisieren und die Ver­breitung von Anti­biotika­resistenzen einzu­dämmen. Auf dieser Arbeits­hilfe finden Sie über­sichtlich zusammen­gestellt, was unter Berück­sichtigung des neuen Tier­arznei­mittel­rechts bei der Belieferung von tier­ärztlichen Ver­ordnungen durch Apotheken zu beachten ist.

Zur Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Importe bei Lieferengpässen – Genehmigung nötig?

Uns liegt eine Ver­ordnung über das Präparat Livmarli PZN 13155684 vor. Das Präparat ist mit PZN gelistet und die Aus­stellung durch die Medizi­nische Hoch­schule in Hannover haben wir uns bestätigen lassen. Allerdings ist das Präparat über den Groß­handel nicht liefer­bar, sodass wir es direkt beim Her­steller in den Nieder­landen bestellen müssen.

Dürfen wir die Ver­ordnung ohne vorherige Ge­nehmigung durch die Kranken­kasse beliefern, oder handelt es sich durch die Direkt­bestellung um einen Import? Bei einem Preis von fast 90.000 € sind wir etwas verun­sichert.

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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