Bis Ende März war Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel und unterlag demnach auch der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Die Art, wie die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angegeben werden muss, hat sich damit auch geändert. Jetzt gelten nämlich die Vorgaben der AMVV.
Tilray®: Marktführer für Cannabisextrakte seit 20171 und führender Experte im Bereich Medizinalcannabis*
Tilray® als Marktführer in Deutschland2 ist Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Medizinalcannabis. Als eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Erforschung und Herstellung von Medizinalcannabis kann Tilray® nicht nur auf einen Erfahrungsschatz mit Therapien für mehr als 100.000 Patientinnen und Patienten in über 20 Ländern zurückgreifen, sondern bietet auch zuverlässig ein breites Produktportfolio an Cannabisblüten und Vollspektrum-Cannabisextrakten in verschiedenen Wirkstoffkombinationen an.
Sortiment
Als Basistherapie werden die Vollspektrum-Cannabisextrakte (z. B. Tilray Cannabisextrakt THC10:CBD10) empfohlen. Die Cannabisblüten (z. B. Tilray Cannabisblüten THC9:CBD9 No.2) kommen bei akuten Beschwerden zum Einsatz.3 Die Tilray®-Extrakte und das Basis-Sortiment an Tilray®-Cannabisblüten sind bereits über Jahre hinweg zuverlässig lieferfähig – was die Arbeit in der Apotheke und Arztpraxis erleichtert.
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Schicken Sie einfach eine E-Mail mit dem von Ihnen vollständig ausgefüllten Formular und der Angabe des Stichworts „Tilray-Sommeraktion“ an info@tilray.de. Gerne schickt Ihnen Tilray anschließend einen Quick-ID THC-/CBD- Schnelltest direkt in Ihre Apotheke. Diese Aktion ist zeitlich begrenzt bis 15. Juli 2024 (solange der Vorrat reicht).
Tilray® bietet Apotheken rund um das Thema Medizinalcannabis einen ausführlichen Beratungsservice an. Apotheken haben die Möglichkeit, sich entweder telefonisch beraten oder vom Tilray®-Außendienst vor Ort beraten und schulen zu lassen.
Telefonische Beratung als Service für Sie: Kontaktieren Sie das Tilray® Kompetenzzentrum für Ihre Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
Eigener Außendienst: Sie wünschen sich eine Beratung oder Schulung vor Ort durch einen erfahrenen Außendienstmitarbeiter von Tilray®? Melden Sie sich gerne unter info@tilray.de oder telefonisch unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
* Die Produkte von Tilray® sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berücksichtigen.
1 Brutto-Umsatz in Deutschland, Okt 2017 – März 2024, NPI / Green Line ODV national, INSIGHT Health
2 Brutto-Umsatz in Deutschland, Q1 2022 – Q1 2024, Green Line ODV national (Marktdefinition: GKV erstattete Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol), INSIGHT Health
Wird Medizinalcannabis auf einem E-Rezept verordnet, können nun auch mehrere Rezepturen auf einem Rezept verordnet werden, da bei E-Rezepten die Bedruckung mit dem Hash-Code wegfällt.
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AKTUELLES
Legalisierung von Cannabis – was hat sich geändert?
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurden neue Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabisgesetz) und Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinalcannabisgesetz) geschaffen. Für Apotheken relevant ist, dass auch Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Was gilt es diesbezüglich und darüber hinaus von nun an zu beachten?
US-Rapperin Nicki Minaj wurde Ende Mai in Amsterdam festgehalten, weil sie Cannabis im Gepäck hatte. Sie wollte für ein Konzert von Amsterdam nach Manchester reisen, als sie von den Behörden am Flughafen aufgegriffen wurde. In Deutschland haben sich neue Regelungen durch die Teillegalisierung ergeben, was das Reisen mit Medizinalcannabis angeht. Damit Ihre Kundinnen und Kunden nicht dasselbe Schicksal wie Nicki Minaj ereilt, hat DAP die wichtigsten Informationen zum Weitergeben zusammengetragen.
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