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Cannabis-News

20. Juni 2024

RETAXFRAGE

Retaxgefahr Gebrauchsanweisung

Bis Ende März war Medizinal­cannabis noch ein Betäubungs­mittel und unter­lag demnach auch der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV). Die Art, wie die Gebrauchs­anweisung auf dem Rezept ange­geben werden muss, hat sich damit auch geändert. Jetzt gelten nämlich die Vorgaben der AMVV.

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Bildquelle: The KonG – stock.adobe.com

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Tilray®: Markt­führer für Cannabis­extrakte seit 20171 und führender Experte im Bereich Medizinal­cannabis*

Tilray® als Markt­­führer in Deutsch­­land2 ist Ihr zuver­­lässiger Partner im Bereich Medizinal­­cannabis. Als eines der welt­­weit führen­den Unter­­nehmen im Bereich der Erforschung und Her­stellung von Medizinal­­cannabis kann Tilray® nicht nur auf einen Erfahrungs­­schatz mit Therapien für mehr als 100.000 Patientinnen und Patienten in über 20 Ländern zurück­­greifen, sondern bietet auch zuver­­lässig ein breites Produkt­­portfolio an Cannabis­­blüten und Voll­­spektrum-Cannabis­­extrakten in ver­schiedenen Wirk­­stoff­­kombinationen an.

Sortiment

Als Basis­­therapie werden die Voll­­spektrum-Cannabis­­extrakte (z. B. Tilray Cannabis­­extrakt THC10:CBD10) empfohlen. Die Cannabis­­blüten (z. B. Tilray Cannabis­­blüten THC9:CBD9 No.2) kommen bei akuten Beschwerden zum Ein­satz.3 Die Tilray®-Extrakte und das Basis-Sortiment an Tilray®-Cannabis­­blüten sind bereits über Jahre hin­weg zuver­­lässig liefer­­fähig – was die Arbeit in der Apotheke und Arzt­­praxis erleichtert.

» Extraktportfolio (PDF)

» Basissortiment Blüten (PDF)

Tilray® Quick-ID

© Tilray Deutschland GmbH


Sommeraktion exklusiv für Sie!

Profitieren Sie von der validierten, schnellen und un­kom­pli­zierten Identitäts­prüfung von Cannabis­extrakten und -blüten mit dem Tilray® Quick-ID THC-/CBD-Schnell­test. Erhalten Sie pro Apotheke 100 % Rabatt auf einen Tilray Quick-ID Test!

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Service

Tilray® bietet Apotheken rund um das Thema Medizinal­cannabis einen aus­führlichen Beratungs­service an. Apotheken haben die Möglichkeit, sich entweder telefonisch beraten oder vom Tilray®-Außen­dienst vor Ort beraten und schulen zu lassen.

  • Telefonische Beratung als Service für Sie: Kontaktieren Sie das Tilray® Kompetenz­­zentrum für Ihre Fragen rund um das Thema Medizinal­­cannabis unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).
  • Eigener Außen­dienst: Sie wünschen sich eine Beratung oder Schulung vor Ort durch einen erfahrenen Außen­dienst­mitarbeiter von Tilray®? Melden Sie sich gerne unter info@tilray.de oder telefonisch unter 0800 400 3 100 (Mo.–Fr. 8:00–16:30 Uhr).

Erhalten Sie mehr Infos unter tilraymedical.de/fachkreis:

Mehr Informationen

* Die Produkte von Tilray® sind Sub­stanzen zur Herstellung von Rezeptur­arznei­mitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berück­sichtigen.

1 Brutto-Umsatz in Deutsch­land, Okt 2017 – März 2024, NPI / Green Line ODV national, INSIGHT Health

2 Brutto-Umsatz in Deutsch­land, Q1 2022 – Q1 2024, Green Line ODV national (Markt­definition: GKV erstattete Cannabis­blüten, Cannabis­extrakte, Dronabinol), INSIGHT Health

3 Modifiziert nach Narouze SN and MacCallum CA. Cannabinoids and Pain. © Springer Nature Switzer­land AG 2021. ISBN 978-3-030-69185-1, https://doi.org/10.1007/978-3-030-69186-8

KURZINFO

Medizinalcannabis auf einem E-Rezept

Wird Medizinalcannabis auf einem E-Rezept verordnet, können nun auch mehrere Rezepturen auf einem Rezept verordnet werden, da bei E-Rezepten die Bedruckung mit dem Hash-Code wegfällt.

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AKTUELLES

Legalisierung von Cannabis – was hat sich geändert?

Mit Inkraft­treten des Cannabis­gesetzes (CanG) am 1. April 2024 wurden neue Rechts­grund­lagen für den Umgang mit Cannabis zu Genuss­zwecken (Konsum­cannabis­gesetz) und Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinal­cannabis­gesetz) geschaffen. Für Apotheken relevant ist, dass auch Medizinal­cannabis nicht mehr unter das Betäubungs­mittel­gesetz (BtMG) fällt. Was gilt es dies­bezüglich und darüber hinaus von nun an zu beachten?

dinastya – stock.adobe.com


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Fortbildung med. Cannabis

AKTUELLES

Neue Regelungen zu Reisen mit Medizinalcannabis

US-Rapperin Nicki Minaj wurde Ende Mai in Amster­dam fest­ge­halten, weil sie Cannabis im Gepäck hatte. Sie wollte für ein Konzert von Amster­dam nach Manchester reisen, als sie von den Behörden am Flug­hafen aufge­griffen wurde. In Deutsch­land haben sich neue Regelungen durch die Teil­legalisierung ergeben, was das Reisen mit Medizinal­cannabis angeht. Damit Ihre Kundinnen und Kunden nicht dasselbe Schick­sal wie Nicki Minaj ereilt, hat DAP die wichtigsten Informationen zum Weiter­geben zusammen­getragen.

efks – stock.adobe.com


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