Teure N1 auf Entlassrezept verordnet – ist dies abrechnungsfähig?
Wir haben ein Entlassrezept erhalten, auf dem eine Fertigspritze Stelara 45 mg in der N1-Packungsgröße verordnet wurde. Wir sind unsicher, ob wir dieses Rezept beliefern dürfen:
Erstens ist die Packung sehr teuer und zweitens ist dies ja keine kurzfristige Versorgung, da solch eine Spritze nur einmal pro Monat und später alle 12 Wochen verabreicht wird.
Klassischerweise ist ein „normales“ Rezept 4 Wochen und ein Privatrezept 3 Monate gültig und muss innerhalb dieser Frist beliefert werden. Allerdings sind zahlreiche Ausnahmen und Sonderrezepte zu berücksichtigen, damit es nicht zu einer Retaxation kommt.
Sie bieten in Ihrer Apotheke bereits pharmazeutische Dienstleistungen an und haben gute Ideen zur Patientenansprache, Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft oder Terminorganisation?
Ihre Ideen und Ihr Engagement rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen möchten wir honorieren. Bewerben Sie sich deshalb jetzt für den pDL-Award 2024, den wir in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit DAZ, PTAheute, Scholz online und apotheken.de in fünf Kategorien vergeben. Zusätzlich wird der Sonderpreis „Nachwuchsförderung pDL“ ausgelobt.
Seit Anfang des Jahres müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte – bis auf ein paar Ausnahmen – als E-Rezept verordnet werden. Dabei kommt es auch bei E-Rezepten zu fehlerhaften Verordnungen, die durch die Apotheke geheilt werden müssen. Die folgende Arbeitshilfe zeigt auf, welche Heilungsmöglichkeiten die Apotheke hat.
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