Seit dem 1. Januar 2024 müssen verschreibungspflichtige Rezepturen per E-Rezept verordnet werden. Dafür stehen Ärztinnen und Ärzten zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: als strukturierte Verordnung oder Freitextverordnung.
Unsere Frage lautet heute:
In welcher Form werden als E-Rezept verordnete Rezepturen vorzugsweise verschrieben?
Monate bis Wochen vor Urlaubsbeginn wird die nächste Reise ausgiebig geplant. Kaum ist alles gebucht, werden im Geiste schon die Koffer gepackt und Ausflüge vor Ort vorbereitet. Zusätzlich sollte auch ein Blick in den Impfpass gewagt werden, denn vor manchen Reisekrankheiten schützt nur eine Impfung.
Die schönste Zeit des Jahres – der Sommerurlaub – sollte für Ihre Kundinnen und Kunden nicht durch Krankheiten, Beschwerden, Zipperlein oder lästige Wehwehchen getrübt werden.
Stellen Sie ihnen daher eine passende Reiseapotheke zusammen. Empfehlungen in den wichtigsten Anwendungsgebieten sind in der Checkliste „Reiseapotheke“ zusammengestellt.
Einzelimporte sind Humanarzneimittel, die in Deutschland keine Zulassung besitzen und von Apotheken unter Einhaltung besonderer Vorgaben nach Arzneimittelgesetz aus anderen Ländern importiert werden können. Neben der rechtlichen Zulässigkeit ist auch die Erstattungsfähigkeit zu prüfen. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Apotheken bei der gesetzes- und vertragskonformen Abgabe von Einzelimporten.
Ist eine nicht händisch aufgebrachte Arztunterschrift zulässig?
Wir haben ein Papierrezept erhalten, das zwar eine Arztunterschrift trägt, diese wurde aber nicht händisch aufgebracht, sondern elektronisch. Ist eine derartige Verordnung gültig?
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