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Wochenschau

31. Mai 2024

Klick der Woche

KLICK DER WOCHE

Antihypertensiva können das Risiko für ekzematöse Dermatitis erhöhen

Einige Medika­mente können das Risiko für ekzematöse Dermatitis erhöhen. Diese Neben­wirkung ist besonders für Diuretika schon lange bekannt. Eine neue Studie legt nun den Schluss nahe, dass auch andere Anti­hypertensiva wie Calcium-Kanal­blocker das Risiko bei älteren Patientinnen und Patienten erhöhen können.

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Bildquelle: wutzkoh – stock.adobe.com

zum Wissens-Check „Amofin® – Nagellack gegen Nagelpilz“

DAV-Rezeptursommer 2024

Die zur Akkreditierung einge­reichte Veran­staltung DAV-Rezeptur­sommer bietet seit dem 10. Juni sechs kompakte Online-Vorträge zu Rezeptur­themen.

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© DAV


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DAP ARBEITSHILFE

Reisen mit Cannabisarzneimitteln

Das Reisen mit Betäubungsmitteln kann je nach Reiseland an strenge Vorgaben geknüpft sein. Das gilt besonders bei Cannabis und daraus hergestellten Arzneimitteln, da man bei falscher Handhabe oft örtliche Gesetze bricht. Was bei der Mitnahme von Cannabis auf Reisen beachtet werden muss, schildert diese DAP Arbeitshilfe.

Zur Arbeitshilfe
Zu den DAPärchen

AKTUELLES

Apotheken-Favoriten­studie 2024

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­gutschein gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durch­geführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaberin oder -inhaber bzw. Leiterin oder Leiter einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Bildquelle: Hotel Hubertus


Als Hauptgewinn verlosen wir einen Wellness­gutschein in Höhe von 500 Euro für das Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die über Mein DAP oder DAP Premium ange­meldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutge­schrieben.

Zur Teilnahme

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Stückelung aus wirtschaftlichen Gründen zulässig?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER über Enoxaparin Becat 4.000 50 St. als E-Rezept erhalten. Als wir den Rabatt­partner Ledraxen ausge­wählt haben, hat unsere Soft­ware vorge­schlagen, mit 5 Packungen zu je 10 Stück zu stückeln, weil der EK dann deutlich niedriger aus­fällt.

Ist dies überhaupt zulässig und wie gehen wir dann bei der Abrechnung vor?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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