APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann muss zusätzlich zur Sonder-PZN eine Begründung auf dem Rezept ange­geben werden?

Bei Anwendung der Sonder-PZN 02567024 fragen wir uns regelmäßig, ob immer auch ein zusätzlicher Vermerk auf dem Rezept angegeben werden muss.

Wie gehen wir korrekt vor?

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