AKTUELLE RETAXFALLE

Einspruch anerkannt bei Retax wegen fehlender Dosierung

Eine fehlende Dosierung ist nach dem neuen Abs. 4d in § 129 SGB V neben vier weiteren Fällen mittler­weile von einer Retaxierung ausge­schlossen. Auch wenn der folgende Fall­bericht mit einem teil­weise statt­ge­gebenen Ein­spruch zu einem glücklichen Ende führte, blieben viele Kollegen in der Vergangen­heit auf den Kosten einer solchen Retax sitzen.

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