DAP ARBEITSHILFE

Abgabe von Biologicals auf GKV-Rezept

Bei der Abgabe von Biologicals gilt die Abgabe­rang­folge nach §§ 10 bis 14 des Rahmen­vertrags. Neben der Abgabe­rang­folge sind noch zahl­reiche weitere Regularien zu beachten, wie z. B. Rabatt­verträge und die Austausch­barkeit nach Anlage 1 des Rahmen­vertrags. Die wichtigsten Hinweise zur richtigen Rezept­belieferung liefert diese Arbeits­hilfe.

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