Uns liegt ein Rezept zulasten der DAK-Gesundheit (IK 105830016) vor, auf dem 4 x sab simplex SUE N1 30 ml (PZN 00893334) verordnet sind. Die vermerkte Diagnose lautet „Opioid-Therapie“.
Es gibt hier Ausnahmeregelungen zur Abgabe, aus denen allerdings nicht ganz schlüssig hervorgeht, ob wir die verordneten Sab-simplex-Tropfen der Kasse in Rechnung stellen können. Wir würden eher davon ausgehen, dass die Abgabe zulasten der GKV hier nicht möglich ist. Ist das korrekt?
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