AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 76

Retax wegen fehlender Dosierung

Zum Glück bald ganz vom Tisch

An dieser Stelle berichten wir hoffentlich zum letzten Mal von einer Retaxierung aufgrund einer fehlenden Dosierungs­angabe, denn eine fehlende Dosierung ist nach dem neuen Abs. 4d in § 129 SGB V neben vier weiteren Fällen in Zukunft von einer Retaxierung ausge­schlossen. Auch wenn der folgende Fallbericht mit einem teil­weise statt­ge­gebenen Einspruch zu einem glücklichen Ende führte, blieben viele Kollegen auf den Kosten einer solchen Retax sitzen.

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