AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Retaxierungen aufgrund Pharmazeutischer Bedenken

Pharmazeutische Bedenken können von Apothekenmitarbeitern geltend gemacht werden, wenn in einem begründeten Einzelfall und trotz zusätzlicher Beratung ein Austausch eines verordneten Präparats, z. B. auf ein rabattiertes Arzneimittel, verhindert werden soll. Über Pharmazeutische Bedenken kann immer nur im individuellen Fall entschieden werden, wobei neben den Eigenschaften des Arzneimittels auch der Patient eine entscheidende Rolle spielt. Viele Apothekenteams machen ungern von dieser Möglichkeit der Abgabe Gebrauch, fürchten sie doch eine Retaxierung. Aber ist diese Angst auch berechtigt?

Die Frage lautete daher:

Wurden Sie in der Vergangenheit schon mal aufgrund Pharmazeutischer Bedenken retaxiert?

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