Wir haben eine Frage bezüglich des Austausches bei Verordnungen von Generika mit Aut-idem-Kreuz. Uns liegt eine solche Generikum-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor. Dieses ist derzeit nicht lieferbar. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt dürfen wir zu einem anderen Generikum austauschen (es handelt sich um eine AOK, die die Aufhebung nach Rücksprache weiterhin erlaubt).
Müssen wir trotz entsprechendem Vermerk auf dem Rezept, dass Rücksprache mit dem Arzt erfolgt ist, eine Sonder-PZN drucken, weil das ursprünglich verordnete Generikum nicht lieferbar ist?
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