AKTUELLE RETAXFALLE
Einspruch abgelehnt: Kein Handlungsspielraum der Krankenkasse bei einer 7.000-Euro-Retax?
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Vor zwei Wochen stellten wir an dieser Stelle eine „Rubbelretax“ vor (Retaxfall: Achtung bei Rezeptkorrekturen): Eine Apotheke hatte erst nach der Rezeptbelieferung bemerkt, dass der Abgabezeitraum bei einer Verordnung über zwei Packungen NutropinAq bereits abgelaufen war, und dies nachträglich mit Tipp-Ex korrigiert. Dies entspricht natürlich nicht den rechtlichen Vorgaben – bei einem abgelaufenen Rezept hätte die Apotheke ein neues Rezept anfordern oder zumindest die Fristüberschreitung nach Arztrücksprache und die Gründe dafür dokumentieren müssen. Dann wäre eine Retax nach § 6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag nicht erlaubt gewesen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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