AKTUELLE RETAXFALLE
Retaxverbote gemäß ALBVVG und Rahmenvertrag – ein Überblick
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Mit dem ALBVVG, das die Apotheken nun seit 2 Wochen beschäftigt, wurden erstmals im SGB V Punkte vereinbart, in denen Retaxationen ausdrücklich nicht gestattet sind. Dies wird voraussichtlich eine große Erleichterung für Apotheken sein, vor allem, weil Retaxationen häufig erst viele Monate nach der Rezeptbelieferung eintreffen und bei ähnlichen „Wiederholungsfehlern“ bei Folgerezepten direkt noch mit weiteren retaxierten Rezepten zu rechnen war. Im Rahmenvertrag sind darüber hinaus schon seit 2019 verschiedene Punkte definiert, in denen der Apotheke trotz formaler Fehler eine Vergütung zusteht. Über diese Retaxverbote geben wir heute einen Überblick.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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