APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist diese Rezeptur für eine Mund­spül­lösung erstattungs­fähig?

Wir brauchen Hilfe bei einem Rezept über eine Rezeptur: Verordnet wurde „Viskose Benzydamin­hydro­chlorid-Mund­spül­lösung 1,5 mg/ml mit Lidocain­hydro­chlorid und Dexpanthenol (NRF 7.15.)“.

Es handelt sich um eine Onkologie-Patientin. Können wir das Präparat zulasten der GKV abgeben?

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