Bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln muss sich die Apotheke an den Rahmenvertrag sowie die einzelnen Arzneiversorgungsverträge der Krankenkassen halten. Ärzte haben aber auch die Möglichkeit, OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte oder Verbandstoffe auf GKV-Rezept zu verordnen. Der Rahmenvertrag gilt jedoch nur bei der Abgabe von Arzneimitteln und nicht von Verbandstoffen oder Medizinprodukten auf GKV-Rezept. Worauf muss in solchen Fällen also bei der Abgabe in der Apotheke geachtet werden?
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