APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es eine Aufwands­ent­schädigung bei Abgabe von Wunsch­arznei­mitteln?

Uns liegt ein gebühren­pflichtiges Kassen­rezept über ASS 100 mg 100 Stück vor. Da der Preis des Medikamentes unter 5 Euro liegt, muss der Patient das Medikament voll­ständig bezahlen. Wir haben in Erinnerung, dass die Apotheke 50 Cent von der Kranken­kasse erhält, wenn sie das Rezept mit der Sonder-PZN für Wunsch­arznei­mittel bedruckt.

Stimmt das und kann man das in diesem Fall auch anwenden?

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