Wir haben ein Sprechstundenbedarfsrezept über „Morphin Merck 10 mg 10 Ampullen N2“ vorliegen. Wir sind uns nicht sicher, wie ein BtM-Rezept für den Sprechstundenbedarf aussehen muss.
Wo genau muss der Vermerk „Praxisbedarf“ stehen und gibt es sonst noch etwas zu beachten? Müssen wir in diesem Fall den Bedarf laut § 2 Abs. 2 BtMVV überprüfen?
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