APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf zur Mehrkostenvermeidung eine andere Packungsgröße abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über Atorimib 10/40 100 Tabletten PZN 15387281 vor. Aktuell ist der Patient bei der AOK Bayern (IK 108310400) versichert. Wir können im Moment nur Atozet 10/40 100 Tabletten PZN 10538410 besorgen, diese sind aber mit sehr hohen Mehr­kosten (201,72 €) für den Patienten verbunden.

Können wir mit einer Sonder­nummer und/oder Dokumentation dem Patienten den Nachfolger des eigentlich verordneten Mittels (Atorimib 10/40 90 Tabletten PZN 17970955) mitgeben, ohne ein neues Rezept vom Arzt anzu­fordern? Können wir auf andere Packungs­größen aus­weichen, obwohl Atozet 10/40 100 Tabletten lieferbar sind?

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