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DAP Arbeitshilfe „Zubehör für COVID-19-Impfungen“
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Anfang April hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 geändert. Seitdem muss der Großhandel das Impfzubehör nicht mehr zur Impfstoffbestellung mitliefern, und auch Apotheken müssen das Impfzubehör nicht mehr automatisch an Ärzte ausliefern. Das bedeutet, dass sowohl Ärzte als auch impfende Apotheken das Zubehör nun zusätzlich bestellen müssen. Die DAP Arbeitshilfe „Zubehör für COVID-19-Impfungen“ gibt eine Übersicht über das notwendige Zubehör für alle Corona-Impfstoffe.
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