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DAP Arbeitshilfe „Zubehör für COVID-19-Impfungen“

Anfang April hat das Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) die Allgemein­verfügung zur Sicher­stellung der flächen­deckenden Verteilung von Impf­stoffen gegen Covid-19 geändert. Seitdem muss der Groß­handel das Impf­zubehör nicht mehr zur Impf­stoff­bestellung mit­liefern, und auch Apotheken müssen das Impf­zubehör nicht mehr automatisch an Ärzte aus­liefern. Das bedeutet, dass sowohl Ärzte als auch impfende Apotheken das Zubehör nun zusätzlich bestellen müssen. Die DAP Arbeitshilfe „Zubehör für COVID-19-Impfungen“ gibt eine Über­sicht über das not­wendige Zubehör für alle Corona-Impf­stoffe.

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