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15 Euro statt 28 Euro

Da sich der DAV und der GKV-Spitzenverband nicht auf ein Honorar für Corona-Impfungen in der Apotheke als Teil der Regelversorgung einigen konnten, entschied Mitte Mai nun die Schiedsstelle das Honorar für Apotheken.

Anstatt bisher 28 Euro bekommen Apotheken nun nur noch max. 15 Euro für eine Corona-Impfung. Der Betrag setzt sich aus 10 Euro für die Durchführung der Impfung und die Dokumentation im Impfausweis sowie jeweils 2,50 Euro für den Umgang mit Mehrdosenbehältnissen und eventuell weiterer erforderlicher Dokumentation zusammen.

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Apotheken bekommen nun die gleiche Vergütung wie Ärzte. Während Ärzte jedoch die Impfung an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen, dürfen in Apotheken nur angestellte Apotheker impfen. Außerdem muss seit Anfang April das Zubehör zusätzlich bestellt werden – und während Ärzte Spritzen und Kanülen meist kostenfrei bestellen können, müssen Apotheken dies nun von dem bezahlten Honorar finanzieren.