APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man einen Minder­mengen­zu­schlag mit der GKV abrechnen?

Wir haben eine Kundin, die ein Zytostatikum benötigt, welches wir nur über den Hersteller beziehen können. Da wir aber nicht den Mindest­bestell­wert von 3.000 € erreichen, berechnet der Hersteller uns 50,00 € + 9,50 € MwSt. Transport­pauschale/Minder­mengen­zuschlag.

Kann es richtig sein, dass wir auf diesen Kosten sitzen bleiben? Auf der einen Seite unter­liegen wir dem Kontra­hierungs­zwang und auf der anderen Seite fressen die Beschaffungs­kosten unsere Marge auf. Gleich­zeitig bleibt das Hoch­preiser­risiko … Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten abzu­rechnen?

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